Moin aus Hamburg.
Welche Unterlagen brauche ich von dem Studenten? Er Studiert in Hamburg, ist über 25 Jahre alt und soll 20 Stunden die Woche bei uns arbeiten.
Benötige ich eine Semesterbescheinigung?
Besteht SV Pflicht oder nur RV Pflicht?
MFG Heike Braas
Hallo Heike
brauch ich sicherlich nicht nochmal zu erwähnen - studentische Tätigkeit gilt auch erst über EUR 450 mntl. ansonsten bleibt es bei der geringfügigen Beschäftigung!
Semesterbescheinigung - ja immer, fortlaufend!, sollte er in den vorlesefreien Zeiten mehr als 20h wöchentl. arbeiten dann sinnvoll noch den Ferienplan zu den Unterlagen zu legen.
Werkstudent ist sozialversicherungspflichtig nur in der RV, Schlüssel 0100
hoffe ich habe nichts vergessen Gruss andreas
Danke für die schnelle Antwort.
Wie ist es wenn der Student selbst Krankenversichert ist.
Muss ich dann trotzdem nur RV Beitrag zahlen?
MFG Heike Braas
Der Student ist per se anderweitig krankenversichert (Zugangsvorraussetzung an der Uni, Selbstzahler oder über Eltern, was dich aber überhaupt nicht interessieren braucht) deswegen ist er in der KV,AV,PV freigestellt 0, nur in der RV muss der Beitrag (von beiden Seiten geleistet werden) 1
Der Beitragsgruppenschlüssel ist demnach 0100; ich glaube Personenschlüssel ist 190
lg Andreas
Hallo Heike,
solange das Studium zeitlich überwiegt, sind nur RV-Beiträge abzurechnen.
KV, PV und AV sind frei.
Viele Grüße
Vielen Dank. Jetzt bin ich gut vorbereitet.
MFG Heike Braas