Die Schattengesetzgebung der allgemein gültigen Tarifverträge hat wieder zugeschlagen. Ab 1.04.2015 ist eine Mindestausbildungsumlage auch von Solo-Selbständigen im Baugewerbe zu zahlen.
Näheres hier: http://www.soka-bau.de/soka-bau_2011/desktop/de/SOKA-BAU/Aktuelles/news_2015_05_22.html
Gruß
KP
Danke für den Hinweis. So ein Blödsinn; Ausbildungsförderung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Warum soll eine Branche das gesondert bezahlen? Das klingt vielleicht auf den ersten Blick gut, aber dann müsste das eigentlich für alle Branchen gelten. Und warum sollen die Angehörigen einer Branche, die keine Ausbildungsförderung braucht, nichts oder weniger zur Ausbildung der Jugendlichen beitragen? Grundsätzlich sind das Aufgaben des Staates, die durch Steuern finanziert werden sollen - und nicht durch die immer moderner werdenden Sonderumlagen etc.
Kopfschüttelnde Grüße
Willi Müller
So bei näherer Betrachtung stelle ich mir auch einige Fragen. Ich bin nur ein Steuerberater und verstehe davon laut den Aussagen einer Person, die 20 Semester Literaturwissenschaften studiert hat, nichts (ich glaub das war in einem Interview der Sächsischen Zeitung).
Warum kann eine Branche sich auf Kosten aller dort Tätigen sich einen Vorteil gegenüber allen anderen Branchen im Wettbewerb um Auszubildende verschaffen?
Wir Steuerberater suchen auch händeringend Auszubildende, müssen aber die Ausbildungsvergütung selbst tragen.
Können wir nicht auch einen Ausbildungstarifvertrag abschließen und dort eine Kostenumlage installieren die dann auch von Buchführungshelfern abzuführen wäre?