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Mutterschutz Erstattung U2 bei mehreren Berufen

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letzte Antwort am 10.10.2022 15:03:23 von a_iodice
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jb_gkb
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Hallo,

​wenn eine Arbeitnehmerin hauptberuflich in Firma A arbeitet und einen Minijob in Firma B hat, bekommt sie dann die Erstattung im Mutterschutz nur in der hauptberuflichen Firma A?

Gruß JB

DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

bei einer Haupt- und einer Nebenbeschäftigung sind die 13 € der Mutterschaftsgeldstelle anteilsmäßig auf beide Beschäftigungsverhältnisse aufzuteilen.

Die Aufteilung erfolgt im Programm automatisch, wenn unter Personaldaten | Mutterschutz, Register Verdienstangaben der Nebenverdienst netto pro Tag erfasst wird. In diesem Feld ist jeweils der Nettoverdienst pro Tag des anderen Arbeitgebers zu erfassen.

Im AAG-Antrag werden die 13 € daraufhin auch direkt bei der Ermittlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld anteilig verrechnet.

Freundliche Grüße

Verena Heinlein

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
christinav
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Hallo,

was mache ich denn wenn ich von der Krankenkasse lediglich den Betrag genannt bekommen habe der für die Abrechnung als Nebenarbeitgeber relevant ist, hier € 1,52.

Kann ich dies auch irgendwo eingegeben?

Der Verdienst aus der Hauptarbeitsstelle wird mir nicht mitgeteilt.

Vielen Dank.

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

den Verdienst können Sie ebenfalls unter Personaldaten | Mutterschutz im Register Verdienstangaben unter Nebenverdienst netto pro Tag eintragen. Hierbei ist es egal, ob es sich um das Nettoentgelt pro Tag, aus der Haupt- oder Nebenbeschäftigung handelt. Es ist lediglich der Verdienst des anderen Arbeitgebers zu erfassen.

Viele Grüße

Verena Heinlein

Personalwirtschaft

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Beste Grüße Verena Heinlein
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christinav
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Vielen Dank für die Antwort, aber ich hab eben keinen Verdienst des anderen Arbeitgebers. Dieser wird mir nicht mitgeteilt.

Ich habe lediglich von der Krankenkasse erfahren, dass von den 13 € 1,52€ auf meinen abzurechnenden Nebenverdienst entfallen.

Viele Grüße CV

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jb_gkb
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Der andere Steuerberater sollte Ihnen dies aber mitteilen, sonst läuft das ja nicht richtig ab, evtl. werden die 13€ von beiden AG abgezogen, so wie das bei mir der Fall war...

Den Kalendertäglichen Nettoverdienst können Sie in Auswertung 452 sehen.

Was ist die Begründung, dass Ihnen der Wert des anderen AG´s nicht mitgeteilt wird...?

Viele Grüße

Joshua Bröhl

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christinav
Einsteiger
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Damit die 13 € nicht doppelt abgezogen werden habe ich mich ja an die Krankenkasse gewendet. Diese hat den Verdienst vom Hauptarbeitgeber angefordert, die 13 € aufgeteilt und mir meinen relevanten Betrag mitgeteilt.

Aber die Krankenkasse darf mir natürlich keine Gehaltszahlen nennen und die Arbeitnehmerin lässt mir auch keine Abrechnungen zukommen.

Nun frage ich mich wie ich das im Lohn verarbeiten soll?!

Viele Grüße CV

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jb_gkb
Einsteiger
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Sie haben doch bestimmt einen Ansprechpartner (Personalsachbearbeiter) in dem Unternehmen, wenn Sie dort die Situation erklären, denke ich mal der wird Ihnen weiterhelfen.

Oder an den Steuerberater wenden, wenn Sie den wissen.

Am Besten, wäre der Steuerberater der Arbeitnehmerin im anderen Job, die können den korrekten Wert aus der Auswertung 452 ablesen und Ihnen mitteilen...

Wenn die Arbeitnehmerin dann plötzlich weniger Geld bekommt wird sie sich schon melden, so war es zumindest bei mir

Eine andere Möglichkeit wüsste ich nicht...

Viele Grüße

Joshua Bröhl

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a_iodice
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Guten Tag, 

 

aktuell habe ich auch so einen Fall abzurechnen. Es handelt sich um eine Minijobberin mit Hauptbeschäftigung. Wenn ich das kalendertägliche Netto erfasse z.B. 52€ wird mir eine Probeabrechnung mit einem MuSchu in Höhe von ca. 400€ erstellt. 

Ich verstehe das so, dass der Nebenverdienst in den Angaben zum Mutterschaftsgeld bei Nebenbeschäftigung erfasst werden und sonst nichts. 

 

Viele Grüße

Angelica Iodice

 

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letzte Antwort am 10.10.2022 15:03:23 von a_iodice
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