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Steuerprogramme: Hinweis wegen fehlerhafter Übermittlung

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letzte Antwort am 04.11.2016 13:12:46 von burkhart
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willimüller
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Hallo Datev,

durch den Aufruf der Steuerprogramme im Arbeitsplatz sind die Fehlerhinweis wegen fehlerhafter Übermittlung oder Druck der Formulare ohne Übermittlung (Ausrufezeichen im Mandant Öffnen Dialog) nicht mehr sichtbar. Werden diese nun irgendwo anders angezeigt? (z.B. Mitteilungsprogramm).

Schöne Grüße

Willi Müller

DATEV-Mitarbeiter
Stolz_Alexander
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Müller,

Sie finden das "gelbe Ausrufezeichen" (noch nicht an das Finanzamt übermittelt) und weitere Informationen zum ELSTER-Status wie folgt:

1.

DATEV Arbeitsplatz pro | Übersicht | Unsere Kanzlei | Geschäftsfeldübersichten Steuern | Elektronische Übermittlung bzw. dem jeweiligen Steuerprogramm in der Spalte "Nicht übermittelt" / "ELSTER-Status".

2.

Wie bisher im Dialog "Mandant öffnen", wenn Sie das Steuerprogramm "ohne markierten Mandantenbestand" aus dem DATEV Arbeitsplatz pro über das Symbol "Öffnen..." starten (DATEV Arbeitsplatz pro | Ansicht | Programmsuche | - z.B. - Einkommensteuer -> Symbol "Öffnen..." und nicht das Symbol "Öffnen mit / Mandantennamen" auswählen).

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.

Mit freundlichen Grüßen,

Alexander Stolz

(DATEV eG; Fachabteilung Steuern)

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willimüller
Fachmann
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Hallo Herr Stolz,

Danke für die Rückmeldung. Die Geschäftsfeldübersicht Steuern nutze ich allerdings nie, den Aufruf des Steuerprogramms ohne Mandanten auch nicht. Ich vermute, dass das bei anderen Anwendern auch so ist. Wie kann sichergestellt werden, dass diese Programmmeldungen trotzdem erkannt werden?

Schöne Grüße

Willi Müller

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burkhart
Aufsteiger
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Guten Tag Herr Stolz,

wir arbeiten schon lange so:

1. DATEV Arbeitsplatz pro | Übersicht | Unsere Kanzlei | Geschäftsfeldübersichten Steuern | Elektronische Übermittlung bzw. dem jeweiligen Steuerprogramm in der Spalte "Nicht übermittelt" / "ELSTER-Status".

... allerdings hat jeder MA seinen Filter auf sich eingestellt.

Nun ist es passiert, dass der Fehlerhinweis wegen fehlerhafter Übermittlung oder Druck der Formulare ohne Übermittlung nicht beim MA angezeigt wurde.

Ich habe das gestern kontrolliert und es war tatsächlich so, dass mir der Mandant nur angezeigt wurde, wenn ich gezielt nach Namen oder ZMSD gesucht habe. Bei der Auswertung nach MA (obwohl der MA aufgeführt ist) wurde dieser Mandant überhaupt nicht angezeigt. Wie kann dies passieren?

Leider habe ich mir gestern keine Screenshots gemacht und die Daten nochmals ans FA übermittelt, sodass ich keine Nachweise liefern kann.

Haben die Kollegen dies auch schon einmal erlebt? Gruß, Burkhart

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letzte Antwort am 04.11.2016 13:12:46 von burkhart
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