Hallo
aufgrund einer Verschmelzung muss zum 31.12.2017 eine steuerliche Schlußbilanz erstellt werden. Ist es möglich die Anlagegüter des übertragenden Unternehmens zum 31.12.2017 ohne Abschreibung beim übernehmenden Unternehmen zu erfassen?
Die afa ist bis 31.12.17 bereits beim übertragenden Unternehmen als Aufwand erfasst.
Hallo,
Schauen sie mal im Dokument von Lexinform Dok.-Nr.: 1036104 nach ob das passende dabei ist.
Es heißt: "Anlagenbuchführung: Umwandlung (Verschmelzung...), dort ist eine Weiterleitung zu einem Assistenten, hatte für mich auch das passende Dokument gefunden.
Viel Glück.
MfG
Katja Hacker
Danke, Dokument ist bekannt. Aber diese Konstellation ist nicht beschrieben.
Hallo tax,
Sie können Inventare mit der Bewegung „Korrektur Betriebsprüfung Zugang" zum 31.12.17 anlegen.
Erfassen Sie in der Registerkarte Abschreibung im Feld „AfA-Beginn" z.B. den 01.01.2018. Damit wird eine AfA-Berechnung für 2017 verhindert.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Programmservice in Nürnberg per Telefon (+49 911 319-38601) oder per Servicekontakt.
Mit freundlichen Grüßen
Produktmanagement und Service
Jahresabschluss/Anlagenbuchführung
DATEV eG
Andrea Meiner