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Verschmelzung Anlagevermögen

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letzte Antwort am 19.10.2018 16:58:58 von Andrea_Meiner
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tax
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Hallo

aufgrund einer Verschmelzung muss zum 31.12.2017 eine steuerliche Schlußbilanz erstellt werden. Ist es möglich die Anlagegüter des übertragenden Unternehmens zum 31.12.2017 ohne Abschreibung beim übernehmenden Unternehmen zu erfassen?

Die afa ist bis 31.12.17 bereits beim übertragenden Unternehmen als Aufwand erfasst.

k_hacker
Aufsteiger
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Hallo,

Schauen sie mal im Dokument von Lexinform Dok.-Nr.: 1036104 nach ob das passende dabei ist.

Es heißt: "Anlagenbuchführung: Umwandlung (Verschmelzung...), dort ist eine Weiterleitung zu einem Assistenten, hatte für mich auch das passende Dokument gefunden.

Viel Glück.

MfG

Katja Hacker

VG
K. Hacker
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tax
Fortgeschrittener
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Danke, Dokument ist bekannt. Aber diese Konstellation ist nicht beschrieben.

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DATEV-Mitarbeiter
Andrea_Meiner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo tax,

Sie können Inventare mit der Bewegung „Korrektur Betriebsprüfung Zugang" zum 31.12.17 anlegen.

Erfassen Sie in der Registerkarte Abschreibung im Feld „AfA-Beginn" z.B. den 01.01.2018. Damit wird eine AfA-Berechnung für 2017 verhindert.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Programmservice in Nürnberg per Telefon (+49 911 319-38601) oder per Servicekontakt.

Mit freundlichen Grüßen

Produktmanagement und Service

Jahresabschluss/Anlagenbuchführung

DATEV eG

Andrea Meiner

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letzte Antwort am 19.10.2018 16:58:58 von Andrea_Meiner
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