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Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bei Minijobs

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letzte Antwort am 16.10.2018 17:03:14 von kleinerotehexe
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nina
Beginner
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Die Arbeitnehmerin erhält jeden Monat zwischen 390,-€ und 450,-€ Arbeitsentgelt.

In der Mutterschutzfrist erhält die Arbeitnehmerin 210,- € vom Bundesversicherungsamt und den Differenzbetrag vom Arbeitgeber? Oder nicht?

Ich erhalte immer Fehlermeldungen oder falsche Berechnungen.

Muss der Arbeitgeber die Differenz zahlen und wie gebe ich es

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kleinerotehexe
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 2
193 Mal angesehen

Hallo,

für die Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld ist es nicht relevant, ob die Arbeitnehmerin das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse (13 € pro Tag) oder vom Bundesversicherungsamt 210 € pauschal) erhält.

Der Arbeitgeber hat den Zuschuss zu leisten zwischen dem kalendertäglichen Nettoarbeitsentgelt abzüglich der (fiktiven) 13 € Zuschuss pro Tag.

Auf der Seite der Minijobzentrale gibt es einen Mutterschaftsgeldrechner.

Hätte die Arbeitnehmerin mtl. 390 € verdient, ergäbe sich ein Zuschuss von 0,00 € (390 / 30 ./. 13 = 0,00)

Da der Verdienst etwas darüber liegt, wir der Zuschuss pro Tag zwischen 0,03 € - 2 € pro Tag liegen.

Viele Grüße

Eva

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letzte Antwort am 16.10.2018 17:03:14 von kleinerotehexe
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