Die Arbeitnehmerin erhält jeden Monat zwischen 390,-€ und 450,-€ Arbeitsentgelt.
In der Mutterschutzfrist erhält die Arbeitnehmerin 210,- € vom Bundesversicherungsamt und den Differenzbetrag vom Arbeitgeber? Oder nicht?
Ich erhalte immer Fehlermeldungen oder falsche Berechnungen.
Muss der Arbeitgeber die Differenz zahlen und wie gebe ich es
Hallo,
für die Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld ist es nicht relevant, ob die Arbeitnehmerin das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse (13 € pro Tag) oder vom Bundesversicherungsamt 210 € pauschal) erhält.
Der Arbeitgeber hat den Zuschuss zu leisten zwischen dem kalendertäglichen Nettoarbeitsentgelt abzüglich der (fiktiven) 13 € Zuschuss pro Tag.
Auf der Seite der Minijobzentrale gibt es einen Mutterschaftsgeldrechner.
Hätte die Arbeitnehmerin mtl. 390 € verdient, ergäbe sich ein Zuschuss von 0,00 € (390 / 30 ./. 13 = 0,00)
Da der Verdienst etwas darüber liegt, wir der Zuschuss pro Tag zwischen 0,03 € - 2 € pro Tag liegen.
Viele Grüße
Eva