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Elektronische Lohnsteuerkarte (552020203)

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letzte Antwort am 12.10.2018 15:48:26 von Nina_Schöneweis
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ulrikeb
Einsteiger
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... die Anmeldung des Mitarbeiters war nicht erfolgreich, da der Mitarbeiter bereits angemeldet ist.

Bei meinem Mandanten hat sich die Steuernummer geändert. Bei allen Mitarbeitern hat die Umstellung funktioniert nur bei einem Mitarbeiter nicht. Das Finanzamt des Mitarbeiters hat bestätigt, dass die Daten der Lohnsteuerkarte angekommen sind.

Ich bin mir nicht sicher, ob der Mitarbeiter zweimal angemeldet wurde. Einmal mit der alten Steuernummer des Mandanten und einmal mit der neuen Steuernummer.

Wie kann ich den Fehler beheben?

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


bitte entschuldigen Sie die verspätete Rückmeldung.


Sie haben in Lohn und Gehalt einen Mitarbeiter bei ELStAM angemeldet und erhalten im Rückmeldeprotokoll folgende Fehlermeldung:


„Elektronische Lohnsteuerkarte (552020203): Die Anmeldung des Mitarbeiters war nicht erfolgreich, da der Mitarbeiter bereits angemeldet ist. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Dokument 1045604.“


oder


„Elektronische Lohnsteuerkarte (552020203): Die Anmeldung des Mitarbeiters war nicht erfolgreich, da der Mitarbeiter bereits angemeldet ist. Bitte prüfen Sie den Sachverhalt und führen ggf. eine Systemwechselmeldung für den Mitarbeiter durch (Mandantenebene | Abrechnung | Wechsel Entgeltabrechnungssystem | Anmeldung | Elektr. Lohnsteuerkarte).“


Details zur Ursache und Abhilfe finden Sie in folgenden Dokumenten in der Informations-Datenbank:


ELStAM - Rückmeldungen von Fehler- und Hinweismeldungen (Lohn und Gehalt)
552020203 bei der Anmeldung bei ELStAM (Lohn und Gehalt)

Fehlerhafte ELStAM-Anmeldungen bei Neueintritten

Viele Grüße

Nina Schöneweis
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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ulrikeb
Einsteiger
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Hallo Frau Schöneweis,

ich denke ich werde eine Ab- und Anmeldung zum gleichen Zeitpunkt erstellen.

Kann ich dies rückwirkend machen oder nur für den kommenden Abrechnungsmonat?

Vielen Dank für Ihre Mühen.

Mit freundlichen Grüßen

U. Bernzen

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 4
818 Mal angesehen

Hallo Frau Bernzen,

Sie können An- und Abmeldungen am ELStAM-Verfahren auch für zurückliegende Monate erstellen.

Anmeldungen für das Vorjahr werden bei der Finanzverwaltung nur bis zum 28.02. bzw. 29.02. des aktuellen Jahres verarbeitet. Somit können Sie zum aktuellen Zeitpunkt grundsätzlich noch Anmeldungen ab dem Meldebeginn 01.01.2018 erstellen.

Beachten Sie dabei jedoch, dass eine Anmeldung außerhalb der Kulanzfrist vorliegt, wenn der in der Anmeldung übermittelte Meldebeginn zum Tag der Anmeldung mehr als sechs Wochen in der Vergangenheit liegt und in diesem Zeitraum eine weitere noch nicht abgemeldete Hauptbeschäftigung existiert. In diesem Fall erfolgt die Anmeldung des Mitarbeiters nicht zum übermittelten Meldebeginn, sondern zum Tag der Anmeldung.

Sollten Sie vom Finanzamt weiterhin Fehlermeldungen erhalten, wenden Sie sich bitte über die üblichen Servicekanäle an uns, damit wir die ELStAM-Meldungen des Mitarbeiters detailliert prüfen können.

Viele Grüße

Nina Schöneweis

Personalwirtschaft

DATEV eG

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 12.10.2018 15:48:26 von Nina_Schöneweis
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