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E-Bilanz: Jahresübernahme Kontennachweis

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letzte Antwort am 14.09.2018 12:17:53 von Brigitte_Eckert
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willimüller
Fachmann
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Hallo Datev,

bei der E-Bilanz Jahresübernahme wird der Umfang des Kontennachweises nicht automatisch vorbelegt. Tatsächlich wurde im VJ "wie von derer FV gewünscht" ausgewählt. Ist diese Auswahl bei der Jahresübernahme auch möglich oder werden tatsächlich die damals gewünschten Konten ausgewählt - mit der Folge, dass Änderung der FV im gewünschten Umfang im Folgejahr nicht berücksichtigt werden (weil ja nur die VJ gewünschten Konten übernommen werden?

Der Text im Programm ist nicht so ganz eindeutig:

302976_pastedImage_0.png

Von mir aus kann der Kontennachweis auch als zu übernehmen vorbelegt werden.

Schöne Grüße

Willi Müller

Ehemaliger DATEV-Mitarbeiter
Brigitte_Eckert
Ehemaliger DATEV-Mitarbeiter
Ehemaliger DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Müller,

bei der Auswahl „Wie von der Finanzverwaltung gewünscht" werden Kontennachweise nur für die von der Finanzverwaltung gewünschten Taxonomiepositionen übermittelt. Wird diese Einstellung durch Jahresübernahme ins neue Jahr übernommen, wird für alle Positionen ein Kontennachweis markiert, die in der Taxonomie entsprechend gekennzeichnet sind. Gibt es in der neuen Taxonomie weitere Positionen bei denen ein Kontennachweis erwünscht ist, werden auch diese markiert.

Anders verhält es sich bei der Einstellung „individuell".  Hier werden ausschließlich die Vorbelegungen für die Kontennachweise ins neue Jahr übernommen, die von ihnen im Vorjahr ausgewählt wurden.

Mit freundlichem Gruß

Brigitte Eckert

Produktmanagement und Service

Betriebliches Rechnungswesen

DATEV eG

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willimüller
Fachmann
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Hallo Frau Eckert,

danke für die Info. Kann dann zukünftig im (bei uns) Normalfall  „Wie von der Finanzverwaltung gewünscht" die Vorbelegung "ja" aktiviert werden und nur bei einer individuellen Auswahl "nein"?

Schöne Grüße

Willi Müller

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Ehemaliger DATEV-Mitarbeiter
Brigitte_Eckert
Ehemaliger DATEV-Mitarbeiter
Ehemaliger DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Müller,

vielen Dank für Ihren Verbesserungsvorschlag. Gerne nehmen wir Ihre Anregung in unsere Datenbank auf.

DATEV bewertet Ihren Verbesserungsvorschlag nach einheitlichen Kriterien, um diesen in der Gesamtschau mit allen Anregungen zu priorisieren.

Kriterien bei der Priorisierung sind:

- Profitieren viele Anwender von der Umsetzung einer Anregung?

- Wie gut und einfach fügt sich der Verbesserungsvorschlag in die bisherigen Programmabläufe und Architektur ein?

- Passt der Wunsch zu einem bereits für die nächsten Programmversionen vorgesehenen Thema ?

Im Rahmen der Weiterentwicklung von Kanzlei-Rechnungswesen stehen im Kontext Jahresabschluss und Anlagenbuchführung in nächster Zeit vorrangig gesetzliche Themen und die notwendigen Modernisierungen der technischen Basis an. So wird der Jahresabschluss zukünftig auf Basis von Kontenzwecken aufbereitet werden und die bisherigen Zuordnungstabellen (ZOT) entfallen.

Bitte teilen Sie uns weiterhin Ihre Verbesserungsvorschläge mit, denn diese sind für die Produktweiterentwicklung wichtig. Je mehr Kundenstimmen wir auf diesem Wege erhalten, umso besser können wir den Bedarf unserer Anwender bewerten und die Programme nach den Markterfordernissen gestalten. Auf Ihre weiteren Anregungen und Vorschläge freuen wir uns.

Mit freundlichem Gruß

Brigitte Eckert

Produktmanagement und Service

Betriebliches Rechnungswesen

DATEV eG

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letzte Antwort am 14.09.2018 12:17:53 von Brigitte_Eckert
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