Hallo an alle, ich habe folgenden Fall:
Rechnung (=Eingang) im März., die sonstige Leistung endet im Mai, die Zahlung der Rechnung erfolgt im April.
Die VoSt ist im April abziehbar und die Leistung gehört in die BWA vom März.
Aktuell buche ich im Mai-Vorlauf die Rechnung mit Re- und Le-Datum von März ein. Die Buchung (Aufwand und VoSt Folgeperiode an Kreditor) wird in den März verschoben und KaReWe erzeugt den Auflöse-Stapel im Mai mit (Abz. VoSt an VoSt Folgeperiode). Wird nun die Zahlung (Kreditor an Bank) im April gebucht, hat diese keine Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug.
Buche ich mit dem Leistungsdatum falsch? Gibt es einen Steuerschlüssel, der diesen Sachverhalt richtig abbilden kann?
Danke und liebe Grüße,
Michael F.
Hallo Herr Fehlau,
mit Buchung der Rechung in einem April- statt Mai-Stapel sollte es passen.
Mit freundlichen Grüßen
Marco Lachmann
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG
Hallo Herr Fehlau,
bei strenger regelkonformer Betrachtung ergeben sich ja folgende Vorsteuerbeträge (vgl. Abschnitt 15.2 Abs. 2 Satz 11 UStAE):
Theoretisch ließe sich das m. E. nur über getrennte Buchungssätze lösen. Praktischerweise folgender Tipp:
Buchen Sie die Rechnung in einem März-Stapel mit Leistungsdatum im März (Zuordnung zur BWA) und erfassen Sie als Rechnungsdatum (zunächst) ein Datum im April (Zuordnung des Vorsteuerabzuges) und übernehmen Sie den Buchungssatz. Anschließend ändern Sie den Buchungssatz und erfassen Sie das korrekte Rechnungsdatum (März). Trotz dieser Änderung bleibt die Zuordnung der Vorsteuer im April erhalten.
Theoretisch, für die Abbildung des Vorsteuerabzuges bei Zahlung, ließe sich das programmseitig mit der Anzahlungsfunktion lösen - aber das dürfte wohl zu umständlich sein....
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Hallo Herr Lachmann,
zum Zeitpunkt der Buchhaltung (März) kenne ich nur das Rechnungsdatum (März) und das Leistungsdatum (Mai). Dass die Zahlung im April geleistet wird, sehe ich erst im April, also wenn der März schon festgeschrieben ist.
Grüße, M. Fehlau