Bei der Meldung der Mitarbeiter mittels IW-ELAN werden erstmal alle Arbeitsplätze insgesamt ermittelt und danach die Azubis und u. a. Teilzeitkräfte unter 18 Stunden abgezogen. Dabei werden auch die unterbrochenen Arbeitnehmer mitgezählt (z. B. Elternzeit, Krankengeld usw.). Wenn für ruhenden Arbeitsverhältnisse eine Vertretung eingestellt wurde, wird der Arbeitsplatz nach §156 (2) SGB IX wieder abgezogen in Spalte 3.
Wo kann man das in LODAS hinterlegen, dass für dieses ruhende Arbeitsverhältnis eine Vertretung eingestellt wurde. Wir haben da nichts gefunden. Oder muss man dann die Zahl manuell in IW-ELAN manuell ändern?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
Sie können im Programm Schwerbehindertenabgabe im Menü unter Ansicht | Einstellungen im Register Anrechenbarkeit unter Punkt 3 individuelle Vorgaben zu den Stellen nach §156 Abs. 2,3 SGB IX und nach §74 Abs. 1 S.2 SGB IX vornehmen.
Diese Änderungen werden dann in der Kontrollliste „Anzahl anrechenbarer Arbeitnehmer" berücksichtigt.
Freundliche Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG