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ESt: Hinweis auf Belegeinreichung fehlt

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letzte Antwort am 01.06.2018 16:50:46 von willimüller
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willimüller
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Hallo Datev,

im Hinweisprotokoll kommt leider kein Hinwies darauf, dass die Belegübersendung in 2017 noch aus der Jahresübernahme angekreuzt ist, obwohl 2017 eigentlich keine Belege mehr eingereicht werden sollen.

Stattdessen steht ein solcher Hinweis im Erfassungsformular, wo er "natürlich" übersehen wird.

Dafür stehen im Hinweisprotokoll solche Hinweise:

  • Hinweis / Datenübernahmeprotokoll

Bei der Übernahme aus früheren Versionen wurden Änderungen am Datenbestand vorgenommen. Diese können Sie dem Protokoll zur Datenübernahme entnehmen.

  • Hinweis / E-Steuerdatenabfrage (VaSt)

Die bei der Abfrage der E-Steuerdaten (VaSt) ausgegebenen Hinweise können Sie dem Protokoll zur E-Steuerdatenabfrage (VaSt) entnehmen.

die eher wenig Relevanz haben 🙂

Kann das bitte noch geändert werden? Elegant wäre, wenn dieser neue Hinweis auch unterscheiden könnte, ob das Ja zur Belegübermittlung noch aus dem Vorjahr kommt (dann ein Hinweis) oder neu gesetzt wurde (dann kein Hinweis)

Vielen Dank und schöne Grüße

Willi Müller

DATEV-Mitarbeiter
Ursula_Wolrab
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

ich habe den Sachverhalt mit verschiedenen Einkommensteuer Mandanten getestet.

Wenn im Jahr 2016 "mit Einreichung" bei Belegen angehakt war, wird dies im Rahmen der Jahresübernahme auf 2017 auf "keine Angabe" gesetzt. Falls bei einem Ihrer Mandanten die Jahresübernahme noch aussteht, überprüfen Sie direkt nach der Jahresübernahme ESt 1A den Punkt "Einreichung von Belegen". Im Protokoll "Datenübernahme aus früheren Versionen" wird auch auf diese Löschung hingewiesen:

"Änderungen durch die Datenübernahme aus früheren Versionen

Gelöschte Werte

Die folgenden Werte wurden aus dem Bestand entfernt:

Mantelbogen ESt 1 A: Bei der elektronischen Datenübermittlung war 'mit Einreichung' von Belegen gewählt. Diese Angabe wurde gelöscht. Ab 01.01.2018 ist die gesetzliche Belegvorlagepflicht in die Belegvorhaltepflicht geändert worden. Beachten Sie, dass die Einreichung von Belegen generell nicht mehr erforderlich ist und dazu führen kann, dass die Erklärung personell veranlagt wird. Ergänzen Sie die Angabe zur Einreichung von Belegen."

Gerne können Sie sich auch zur Überprüfung an unseren Service wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Wolrab

DATEVeG

willimüller
Fachmann
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Nachricht 3 von 3
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Hallo Frau Wolrab,

Danke für die schnelle Rückmeldung. Da hat wohl mein Mitarbeiter das Häkchen aus alter Gewohnheit  - oder weil die aO Belastungen von 30 TEUR ihm doch zu hoch erschienen - wieder gesetzt ... Das Programm funktioniert so wie Sie es beschrieben haben und wie ich es auch gerne hätte 🙂

Viele Grüße und ein schönes Wochenende

Willi Müller

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letzte Antwort am 01.06.2018 16:50:46 von willimüller
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