Hallo,
Wie bekomme ich es hin, dass der Abzug bei Hybridfahrzeugen beim geldwerten Vorteil, nicht aber bei der Umsatzsteuer abgezogen wird ?
Ich kann bei den Organisationseinheiten nur den geminderten Bruttolistenwert eingeben.
Der Bruttolistenpreis, der bei der 1 %-Methode zugrunde gelegt wird, ist pauschal um die Kosten für das Batteriesystem zu mindern. Dabei wird der Bruttolistenpreis für Elektro- oder Hybridelektrofahrzeuge, die bis zum 31.12.2013 angeschafft wurden, i. H. v. 500 EUR pro kWh Speicherkapazität der Batterie gemindert. Die Minderung pro Kraftfahrzeug darf allerdings 10.000 EUR nicht übersteigen (Höchstbetrag). (Für 2018 erstmals zugelassene Fahrzeuge beträgt die Kürzung 250 EUR pro kWh)
Laut BMF ist für umsatzsteuerliche Zwecke keine Kürzung für die Aufwendungen vorzunehmen, die auf das Batteriesystem von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen entfallen. Das bedeutet, dass die Nutzungsentnahme anders ermittelt wird als die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer.
Mfg
Stephan Neumann
Hallo Herr Neumann,
sie können unter Mandantendaten | Organisationseinheiten | Firmenwagen den Bruttolistenpreis für das Hybridfahrzeug, gemindert um die Kosten für das Batteriesystem, erfassen.
Aktuell gibt es jedoch keine Möglichkeit, den nicht geminderten Wert in die Finanzbuchführung zu übergeben.
Es gibt hierzu bereits einen Wunsch. Ich habe Ihr Anliegen gerne an die Entwicklung weitergeleitet.
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG