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nicht komplett bezahlte Rechnungen

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letzte Antwort am 18.05.2018 12:56:08 von
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kathleenschellmann
Einsteiger
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Hallo liebe Community,

gibt es die Möglichkeit bei Unternehmen Online, dass man bei einem Beleg nur Teilzahlungen einträgt, die geleistet worden sind?

Viele Grüße

handwerker
Beginner
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Nachricht 2 von 12
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Hallo,

genau diese Frage habe ich auch schon gestellt.

Bis jetzt ging es leider nicht.

Einer Zahlung (Bank) können ein oder mehrer Belege zugeordnet werden.

Folglich kann auch ein Beleg mehrere Zahlungen zugewiesen werden.

Jedoch gibt es keine Möglichkeit in der Belegansicht einen Hinweis auf Teizahlungen zu bekommen.

Ein Beleg ist ganz oder garnicht bezahlt. Somit ist eine aktive OPOS nicht oder nur schwer möglich.

Das ist bis dato einer meiner größten Kritikpunkte.

Viele Grüße

capsicum
Beginner
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Nachricht 3 von 12
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Hallo,

leider haben wir das selbe Problem. Es ist sehr umständlich hier den Überblick zu behalten und wäre, aus unserer Sicht, eine vordringliche Aufgabe in der Verbesserung von Unternehmen online.

Grüße

w_paul
Erfahrener
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Nachricht 4 von 12
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Datev sieht hier die Lösung in OPOS-Auswertungen seitens des Steuerberaters.

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handwerker
Beginner
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Nachricht 5 von 12
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Hallo,

es mag schon sein, dass die Verantwortlichen von DATEV das so sehen wollen.

Nach Gesprächen mit DATEV-Verantwortlichen glaube ich aber, dass diese DATEV-

Verantwortlichen an der Stelle noch gar nichts sehen.

Ich bin aber der Meinung, dass diese Programm nur wirklich sinvoll ist, wenn

es einen wirklichen Mehrwert für die Verbraucher (Mandanten) bietet.

Alles Andere verlagert nur Arbeit.

Das Programm kann bis jetzt nur einen ganz einfachen Workflow.

Rechnung scannen, OCR, für den Steuerberater speichern, eine Überweisung "basteln".

Lieben Gruß

Elmar Suckfüll

Zimmermeister

und zwangsweise Hobbybuchhalter

kathleenschellmann
Einsteiger
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Nachricht 6 von 12
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Wenn man aber jede Woche oder alle zwei Wochen Überweisungen tätigen will, liegt keine Opos-Auswertung vor, da nur einmal im Monat beim Steuerberater gebucht wird.

Wir denken, dass es hier sinnvoll wäre, dass man auch an diesem Problem arbeitet, da der Mandant zeitnah und fristgemäß seine Rechnungen bezahlen will.

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Nachricht 7 von 12
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Hallo Herr Suckfüll,

im Mandantentyp "Erweitert" würden Sie eine Rechnungsliste sehen, aus der auch massenhaft erkennbar ist, welche Rechnungen noch nicht bezahlt sind bzw. bei welchen Rechnungen nur Teilbeträge gezahlt sind - dies betrifft Zahlungen die Sie selbst ausführen, also die Sie selbst überweisen oder einziehen.

Für andere Rechnungen hilft nur eine zeitnahe (z.B. wöchentliche oder tägliche) Buchführung mit der daraus resultierenden OPOS-Liste.

Meiner Meinung nach ist bei Ihnen eine Prozessüberprüfung erforderlich.

Unternehmen online ist kein Buchführungsprogramm und kein WaWi-System und daher nicht in der Form für die Überwachung von offenen Posten geeignet wie Sie es gern hätten. Unternehmen online ist eine Plattform für die Abbildung  unternehmerische Prozesse mit Schnittstellen zum steuerlichen Berater. Letzterer muss natürlich den Prozess effektiv mitgestalten (z. B. zeitnah buchen). Der Einsatz einer Software allein kann m. E. fast nie zu einem Effektivitätsgewinn führen. Es ist auch das Drumherum (der Prozess) zu beachten.

Digitalisierung allein reicht eben nicht, man muss Sie auch gut machen.

Beste Grüße

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handwerker
Beginner
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Nachricht 8 von 12
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Hallo,

als Zulieferer im Baubereich ist es üblich, das Lieferungen Abgesichert werden.

a) Anzahlung, Vorkasse.

b) Zug um Zug je nach Liefermenge.

c) Schlußzahlung. ggf. Einzug mit SEPA Abbuchung.

Früher gab es noch "BAT". (Bar Auf Tatze, vom LKW Fahrer)

Wir fertigen jetzt nicht nur Auftragsbestätigungen mit Zahlungsplan,

sonder zusätzlich Abschalgsrechungen.

Ein mehraufwand für uns und unsere Kunden.

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Hallo Frau Schellmann,

Sie nennen das "Problem" beim Namen: "da nur einmal im Monat beim Steuerberater gebucht".

Das "Problem" ist hier nicht die Software, sondern das fehlende Umdenken im Buchhalterkopf und die Integration des Buchhalters in den Prozess.

Die klassische Denke eines Buchhalters ist häufig: Ich buche den Mandanten einmal im Monat und hoffe, dass alle Belege dabei sind damit ich die Buchhaltung nicht nochmal anfassen muss. Bei Dauerfristverlängerung bekommt der Mandant dann eben seine Auswertungen ca. sechs Wochen nach Periodenabschluss - ob er mit dieser OPOS-Liste noch etwas anfangen kann spielt erstmal keine Rolle, Hauptsache die USt-VA ist pünktlich raus... Kurzum: Der Buchhalter degradiert sich häufig selbst zum Datenerfasser.

Meines Erachtens wird es so zukünftig nicht mehr funktionieren. Der Mehrwert für den Mandanten entsteht doch gerade bei zeitnaher Buchführung.

Stellen Sie sich mal folgenden Prozess vor:

- Die Kanzlei bucht wöchentlich die offene Posten ein

- aus diesen offenen Posten generiert die Kanzlei bei gepflegten Geschäftspartnerstammdaten die Zahlungsvorschläge und stellt diese im Unternehmen online bereit

- bei Bedarf können durch die Kanzlei zusätzlich Vorschläge für das Mahnwesen generiert werden

- zusätzlich wird wöchentlich die Bank elektronisch gebucht

- wöchentlich wird eine OPOS-Liste bereitgestellt

- einmal im Monat kommen dann noch die Lohnbuchungen, die Abschreibungen und die Kasse dazu und die BWA wird bereitgestellt

- Lohnauswertungen werden digital bereitgestellt und auch hier verschwindet der Papierkrieg

Was wäre der Nutzen:

- Doppelerfassungen beim Mandanten sind nicht nötig für die Überwachung der offenen Posten, weil die wöchentliche OPOS-Liste aussagekräftig ist

- Der Mandant muss seine Zahlungen nur noch überprüfen und ausführen

- in der Kanzlei können die Sammler in der Bank aufgelöst werden

- Zahlungssätze aus der Personalwirtschaft können so ebenfalls ausgeführt werden

- in der Buchhaltung entzerrt man die eigenen Arbeitsspitzen, weil eben nicht alle Unterlagen kurz vor USt-VA-Termin eingehen

- die Bindung des Mandanten an die Kanzlei wird erhöht

- Die Kanzlei kann sich neue Geschäftsfelder erschliessen (Zahlungsvorschlag; Mahnwesen für Mandanten).

Ich könnte hier noch viele weitere Aspekte ausführen.

Ich persönlich glaube:

Das was digitalisiert werden kann wird zukünftig digitalisiert werden.

Das was automatisiert werden kann wird zukünftig automatisiert werden.

Und noch ein weiterer Hinweis:

Die größte Herausforderung ist nicht die Weiterentwicklung der Software, deren Notwendigkeit ich in jedem Fall auch sehe.

Die größte Herausforderung ist die Bereitschaft zur Veränderung bei den am Prozess beteiligten Personen.

Viele Grüße

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Nachricht 10 von 12
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Hallo Herr Suckfüll,

da hilft dann meines Erachtens nur eine Branchensoftware (mit Schnittstelle zum Steuerberater).

Freundliche Grüße

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handwerker
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Nachricht 11 von 12
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Hallo Herr Meyer,

Ihre Antwort von 08:55 spricht mir aus der Seele.

Ihr Zitat, wurde von mir ergänzt.

Was wäre der Nutzen:

- Doppelerfassungen beim Mandanten sind nicht nötig für die Überwachung der offenen Posten, weil die wöchentliche OPOS-Liste aussagekräftig ist

(ohne großen Aufwand** in der OU Software "just in time" möglich)

- Der Mandant muss seine Zahlungen nur noch überprüfen und ausführen

(machen ich bereits)

- in der Kanzlei können die Sammler in der Bank aufgelöst werden

(ich halte nichts von Sammlern, ist aber Geschmacksache)

- Zahlungssätze aus der Personalwirtschaft können so ebenfalls ausgeführt werden

(wird gemacht)

- in der Buchhaltung entzerrt man die eigenen Arbeitsspitzen, weil eben nicht alle Unterlagen kurz vor USt-VA-Termin eingehen

(Scanne und Speicher fast täglich "nebenbei, bei einer Tasse Kaffee"

besonders Rechungen, die mit einer eMail als PDF kommen.)

- die Bindung des Mandanten an die Kanzlei wird erhöht

- Die Kanzlei kann sich neue Geschäftsfelder erschliessen (Zahlungsvorschlag; Mahnwesen für Mandanten). "

Noch ein Zitat:

"Und noch ein weiterer Hinweis:

Die größte Herausforderung ist nicht die Weiterentwicklung der Software, deren Notwendigkeit ich in jedem Fall auch sehe."

Die Software ist ein Werkzeug. Ich kann aber nur Nutzen, was die Software mir bietet.

So lange ich den Traum der Digitalisierung träume bleibt es ein Traum.

Bei DATEV sehe ich aber leider wenig Elan einen Traum in Realität umzuwandeln.

Leider.

Viele Grüße

** Es wird keine EDV Mannjahre dauern, um im Rechungsbuch eine Spalte "geleistete Zahlungen" und "Restbetrag" einzuarbeiten.

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Nachricht 12 von 12
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Diese Spalte gibt es, in der Rechnungsliste beim Mandantentyp „Erweitert“.

Viele Grüße

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letzte Antwort am 18.05.2018 12:56:08 von
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