Hallo Zusammen,
bei einer Aushilfe liegt ein Stundenlohn von € 31,00 zugrunde. Sie erhält im März 14,5 Std. = € 449,50 ausbezahlt. Zudem erhält sie 10,0 Std. (steuerfreie) Nachtzuschläge.
Das System gibt nun den Hinweis: SFN: Bei der Ermittlung des sozialversicherungsfreien Anteils der SFN Zuschläge wurde der für die Berechnung maßgebliche Grundstundenlohn auf die nach § 1 ArEV festgelegte Höhe von € 25,00 pro Stunde abgegrenzt.
Das System rechnet beim RV-Brutto € 450,00 + € 15,00 (10,0 x € 6,00 x 25 %) = € 465,00.
Gefährde ich hiermit den Minijob?
Viele Grüße
Ulrike Scheck
Hallo,
werden die Nachtzuschläge einmalig diesen Monat gewährt, oder wurden diese neu schriftlich vereinbart?
Sie werden ab März gewährt und künftig je nach Entstehen. Eine schriftliche Vereinbarung gibt es nicht. Diese Handhabe erfolgt ab März mit allen AN.
Es ist korrekt, dass das RV-Brutto auf über 450 Euro steigt, durch die sv-pflichtigen Nachtzuschläge.
Meiner Meinung nach muss hier die Sozialversicherungspflicht neu beurteilt werden. Wenn durch Hochrechnung nun dauerhaft die Entgeltgrenze von 450 Euro überschritten wird, liegt keine geringfügige Beschäftigung mehr vor (sondern ggf. Beschäftigung innerhalb der Gleitzone).