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Jubiläumszuwendungen ermäßigt besteuert - LuG LA 4210

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letzte Antwort am 15.03.2018 17:20:32 von cenzie
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cenzie
Einsteiger
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Hallo allerseits,

weiß jemand seit wann Arbeitslohn wie z.B. Jubiläumsaufwendungen ermäßigt besteuert wird und in der Lohnsteuerbescheinigung unter Punkt 10 auftaucht?

Wir haben letztes Jahr die Systemlohnart 4210 für AN Jubiläum ab 1/1999 gewählt.

Wir arbeiten mit Lohn und Gehalt

Danke für Ihre Rückmeldungen!

Viele Grüße

Christine Kundler

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 3
2909 Mal angesehen

Hallo Frau Kundler,

die Jubiläumszuwendung mit der Lohnart 4210 ist ein mehrjähriger Bezug. Bei mehrjährigen Bezügen wird eine Vergleichsrechnung durchgeführt, die prüft, ob es für den Arbeitnehmer günstiger ist, diese Bezüge als sonstigen Bezug oder nach der Fünftelregelung zu versteuern.

Eintragung in Zeile 10 der Lohnsteuerbescheinigung 2018

Hier ist u. a. der Arbeitslohn einzutragen, der sich auf mehrere Kalenderjahre bezieht und der nach der sogenannten Fünftelregelung ermäßigt besteuert wurde. Der in der Zeile 10 bescheinigte Arbeitslohn für mehrere Jahre darf nicht in dem in Zeile 3 bescheinigten Bruttoarbeitslohn enthalten sein.

Eintragung in Zeile 19 der Lohnsteuerbescheinigung 2018

Hier soll der Arbeitgeber u. a. Arbeitslohn für mehrere Jahre dann eintragen, wenn diese Vergütungen nicht in Anwendung der sogenannten Fünftelregelung ermäßigt besteuert wurden. Der in der Zeile 19 bescheinigte Arbeitslohn für mehrere Jahre ist in dem in Zeile 3 bescheinigten Bruttoarbeitslohn enthalten.

Detailliertere Informationen finden Sie in folgendem Informationsdokument unter Punkt 10 und 16:

Lohnsteuerbescheinigung - Lexikon Lohn und Personal

Viele Grüße

Nina Schöneweis

Personalwirtschaft

DATEV eG

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
cenzie
Einsteiger
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Vielen Dank Frau Schöneweis!

Sonnige Grüße

Christine Kundler

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letzte Antwort am 15.03.2018 17:20:32 von cenzie
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