Hallo,
gibt es eine Datev Software für elektronische Eingangsrechnungen um die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug zu erfüllen?
(Echtheit der Herkunft der Rechnung, die Unversehrtheit ihres Inhalts und ihre Lesbarkeit)
Oder kann jemand über evtl. andere Software / Praxiserfahrungen berichten.
VG
Tax
Hallo Tax,
es gibt von der DATEV das Programm E-Mailverschlüsselung. Siehe unter https://www.datev.de/web/de/datev-shop/it-loesungen-und-security/datev-e-mail-verschluesselung/.
Am besten für den gesamten Prozess ist, wenn man UO verwendet, den Beleg in den Belegtransfer schiebt und dann die Eingangsmail archiviert, mit welchem Programm auch immer. Auf eine Daten-CD brennen geht ja auch. Wenn die E-Mail mit der Rechnung im Anhang nicht Bestandteil der Rechnung ist, kann man nach meinem Dafürhalten die Rechnung auch sofort löschen. Das ist für den Vorsteuerabzug nicht schädlich. Da man aber die GoBD beachten muss (was ja nicht Inhalt Ihrer Frage war), müsste vor dem löschen noch eine Verfahrensdokumentation erstellt werden. Sofern diese nicht vorliegt, liegt kein Problem beim Vorsteuerabzug vor, sondern bzgl. der GoBD mit den Konsequenzen Hinzuschätzung etc.
Beste Grüße
Andreas Flemming
Die Plattform DATEV SmartTransfer ist auf elektronische Rechnungen spezialisiert. Über DATEV SmartTransfer kann man elektronische Rechnungen versenden und empfangen. Auch der Empfang von Rechnungen über E-Mail ist mittels SmartTransfer möglich.
Wenn eine Rechnung über die Plattform versendet wird, so wird schon vor dem Versand überprüft, ob die vorgeschriebenen Daten grundsätzlich enthalten sind. In diesem Fall sind auch im Netzwerk Versender und Empfänger eindeutig identifiziert und die Übertragung der Daten findet nur über gesicherte Kanäle statt.
Auch beim Empfang von Rechnungen, die nicht über die Plattform (z.B. per E-Mail) gesendet wurden, sind Prüfungsmechanismen vorhanden.
Somit sind mit DATEV SmartTransfer beste Voraussetzungen geschaffen, um Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit des Inhalts und Lesbarkeit sicherzustellen. Eine verbindliche Zusicherung, dass die Rechnung vorsteuerabzugsfähig ist, kann allerdings eine Softwarelösung alleine nicht leisten. Hierzu ist meines Wissens die Beschreibung des Prüfungsprozesses beim Empfänger (Stichwort Verfahrensdokumentation) entscheidend.
Mit freundlichen Grüßen
Yuri Buholzer
DATEV SmartTransfer