Ist eine BG Meldung auch möglich, wenn nicht das ganze Jahre abgerechnet wurde? Wir nutzen Lohn und Gehalt? Zuständige BG ist VBG.
Hallo,
wenn aufgrund eines Systemwechsels nicht das ganze Jahr abgerechnet wurde, muss ein digitaler Teillohnnachweis (DÜ-Protokoll Lohnnachweis Unfallversicherung) mit den in Lohn und Gehalt abgerechneten Werten erstellt werden.
Die UV-Jahresmeldung (Meldegrund 92) muss mit der Januarabrechnung des Folgejahres oder abweichend mit der Dezemberabrechnung für das komplette Meldejahr erzeugt werden. Wurde vorher über ein anderes Abrechnungssystem abgerechnet, müssen die Lohnkontovortragswerte erfasst sein. Bei einer Erstbestückung von LODAS-Daten werden diese automatisch hinterlegt. Hinweis: Für ausgetretene Mitarbeiter, die nicht mit übernommen werden, ist eine manuelle UV-Jahresmeldung über sv.net zu erstellen.
Weitere Informationen finden Sie in folgenden Dokumenten:
Viele Grüße
Nina Schöneweis
Personalwirtschaft
DATEV eG