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Zur Digitalisierung gehört m. E. der Anspruch, dass Daten die schon elektronisch vorhanden sind, nicht noch einmal händisch eingegeben werden müssen. Insbesondere wenn wir uns hier im DATEV-Ökosystem befinden.
Die Daten für die USt (insbesondere unter Berücksichtigung der Fristverlängerung) und LSt sind in der Buchhaltung vorhanden... oder können aus anderen Teilen der DATEV Welt abgegriffen werden. Was bereits feststeht muss nicht mehr prognostiziert werden, was die Auswertung wieder genauer macht.
Einen Blick auf den Prognosezeitraum "Folgemonat" habe ich nicht gefunden. Gibt es da eine Möglichkeit das einzugrenzen?