Guten Tag,
ich stelle meinem Mandanten immer die Auswertungen der Buchführung in Unternehmen online zur Ansicht bereit.
Ich erinnere mich, dass der Mandant letztes Jahr zum Jahreswechsel die Auswertungen nicht sehen konnte, da ich erst noch etwas einstellen musste. Mir fällt es nicht mehr ein...
Was muss ich machen, damit er die Auswertungen ab 2022 sieht. Neues Wirtschaftsjahr anlegen?
Vielen Dank!
Meines Wissens nach muss man dies nur beim Kassenbuch manuell umstellen.
Die Auswertungen sieht man automatisch für den nächsten bereitgestellten Zeitpunkt.
Beispiel: FiBu 01/22 heute abgeschlossen und gesendet und der Mdt kann im UN online ohne iwas umstellen die Auswertungen vom Januar sehen. Was man theoretisch einstellen muss, ist wenn man die Auswertungen öffnet, das man das richtige Jahr auswählt.
@Moonshine schrieb:
Meines Wissens nach muss man dies nur beim Kassenbuch manuell umstellen.
Nein, bei DUO erweitert muss man auch eine Jahresübernahme machen: DATEV Unternehmen online - Jahresübernahme in den Online-Anwendungen
Das habe ich eigtl noch nie gemacht XD bisher hat das auch nicht die Belege beeinflusst oder irgendetwas...
Habe bisher immer nur für die Beleg Ablage einen neuen Jahresordner erstellt, wie für dieses Jahr den Ordner 2022. Sehe da keine Probleme, das so zu machen?
Das interessiert mich jetzt, muss man das machen?
Im "standard" müssen Sie das auch nicht machen. Sobald der Mdt. "erweitert" benutzt, müssen Sie oder der Mandant eine Jahresübernahme machen 😄