Hallo liebe Community,
ich habe vor, in einer EStE 2024 den Veräußerungsgewinn gem. § 17 EStG nach dem Zuflussprinzip zu versteuern.
Leider habe ich nicht wirklich verstanden, wie ich diesen Sachverhalt in Bezug auf den Tilgungsanteil im Programm umsetze.
Nach meiner Recherche entsteht erst ein stpfl. Veräußerungsgewinn, sobald die Summe der Tilgungsanteile die AK und Veräußerungskosten etc. überschreiten. In meinem Fall wird das wahrscheinlich in 2025 der Fall sein.
Die Beschreibung im DATEV Dokument 9296683 habe ich nicht so ganz verstanden.
Trage ich den Tilgungsanteil nun im Bereich Gewinn oder Veräußerungsgewinn ein?
Und in welcher Höhe trage ich die Kosten ein?
Oder trage ich für 2024 einfach den Anteil der Kosten so ein, dass ein Gewinn von 0,00 € rauskommt und dann in 2025 einfach den Rest?
Ich hoffe es hat schon einmal jemand Erfahrungen gemacht.