Hallo zusammen,
ich bearbeite einen Fall, wo mir in der Berechnungsliste etwas komisch vorkommt. Es geht um das Thema aus dem Betreff.
Mein Mandant hat Versorgungsbezüge wie im Bild zu sehen:
Da stellt sich mir die Frage, wie es sein kann, dass die Berechnung nur 1 € Werbungskostenpauschbetrag in Abzug bringt?
Ich habe bei einer anderen Mandantin nachgeschaut und da werden 127 € in Abzug gebracht.
Der Pauschbetrag ist aber eigentlich 102 €.
Wenn ich aber den Betrag von 102 € manuell eintrage, dann habe ich auf einmal negative Einkünfte.
Wenn ich aber nur 66 € eintrage, bleibt es aber bei 1 € Werbungskosten.
Woran kann das liegen??
Hat jemand damit schon Erfahrungen?
Mfg
K.Ladegan
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @LadeganKatja,
hier unten finden Sie die Antwort auf Ihre Frage:
Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Werbungskosten-Pauschbetrag
Hat Ihnen diese Erklärung nicht geholfen? Dann wenden Sie sich bitte an uns.
Am besten erreichen Sie uns über den Servicekontakt, Produkt Einkommensteuer.
Mit freundlichen Grüßen
Carlos Agterberg
DATEV eG
Hallo Datev,
mit etwas Verspätung und mit Hilfe einer Kollegin konnte ich es nun nachvollziehen und verstehen. Somit ist meine Frage hiermit beantwortet. Vielen Dank.