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Verlustverrechnung

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AnnePa1
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 1
62 Mal angesehen

Guten Tag,

 

ein Mandant hat Einkünfte aus Anlage S sowie Anlage N (Versorgungsbezüge).

Im Jahr 2020 erzielt er aus der Anlage S ein Verlust.

Zuerst wird dieser Verlust aus 2020 mit der Anlage N verrechnet, stimmt das?

Danach schaut man ob Verlustrücktrag oder Vortrag?!?!?

 

 

Danke

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