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VaSt -> Identifizierung der DATEV-Smartcard wirklich notwendig? Und auch sinnvoll?

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letzte Antwort am 14.03.2023 09:36:29 von metalposaunist
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franzflott
Einsteiger
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Nachricht 1 von 2
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Guten Tag!

 

Seitens DATEV wurde mir mitgeteilt, dass der Abruf von VaSt-Daten zwingend die Identifizierung jeder einzelnen Smartcard mittelts Personalausweis des/der entsprechenden Mitarbeiters/in erfordert. Dies sei eine Vorgabe der Finanzverwaltung.

 

Existiert evtl. doch ein anderer, einfacherer Weg, den Mitarbeitern/innen die Möglichkeit zum Abruf von VaSt-Daten einzuräumen?

 

Ich halte es für "überzogen" dass jede einzelne Smartkard identifiziert werden muss. Liegt nicht die Verantwortung für die Steuerung von Rechten allein beim Kanzleiinhaber/Berufsträger? Durch die Möglichkeit, Untervollmachten zu erteilen, kann er dieser Verantwortung nachkommen.

metalposaunist
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 2 von 2
204 Mal angesehen

Du willst gleich 2 Behörden in ihrer Struktur ändern? Du hast Mut. Viel Glück 🍀

 

Und mal im Ernst: Formular kann komplett vorausgefüllt werden (Achtung bei Doppelnamen); der MA unterschreibt nur noch und dann schickt man den Papier zur DATEV. Aufwand von 10min. Man kann in 1 Brief an DATEV auch alle Papiers gesammelt schicken und wenn man noch einen Umschlag hat Empfänger bezahlt Entgelt, zahlt sogar die DATEV das Porto 😂.

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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letzte Antwort am 14.03.2023 09:36:29 von metalposaunist
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