Guten Tag!
Seitens DATEV wurde mir mitgeteilt, dass der Abruf von VaSt-Daten zwingend die Identifizierung jeder einzelnen Smartcard mittelts Personalausweis des/der entsprechenden Mitarbeiters/in erfordert. Dies sei eine Vorgabe der Finanzverwaltung.
Existiert evtl. doch ein anderer, einfacherer Weg, den Mitarbeitern/innen die Möglichkeit zum Abruf von VaSt-Daten einzuräumen?
Ich halte es für "überzogen" dass jede einzelne Smartkard identifiziert werden muss. Liegt nicht die Verantwortung für die Steuerung von Rechten allein beim Kanzleiinhaber/Berufsträger? Durch die Möglichkeit, Untervollmachten zu erteilen, kann er dieser Verantwortung nachkommen.
Du willst gleich 2 Behörden in ihrer Struktur ändern? Du hast Mut. Viel Glück 🍀!
Und mal im Ernst: Formular kann komplett vorausgefüllt werden (Achtung bei Doppelnamen); der MA unterschreibt nur noch und dann schickt man den Papier zur DATEV. Aufwand von 10min. Man kann in 1 Brief an DATEV auch alle Papiers gesammelt schicken und wenn man noch einen Umschlag hat Empfänger bezahlt Entgelt, zahlt sogar die DATEV das Porto 😂.