Hallo,
ich habe gesehen, dass es dieses Thema Anfang des Jahres schon einmal gab. Dieser Thread ist aber als "vermutlich beantwortet" gekennzeichnet. Daher möchte ich es hier nochmals aufgreifen.
Das Problem ist, dass man aus einem gesperrten Steuerbestand nicht mehr in die Vorausberechnungsprogramme der Wirtschaftsberatung kommt. Nun hat man zwei Möglichkeiten. Entweder man gibt sämtliche Vortragswerte manuell ein oder man entsperrt den Steuerbestand wieder, öffnet die Programmverbindung und sperrt den Bestand nochmals. Beides ist aber sicherlich nicht im Sinne des Erfinders.
Ich hatte aktuell nochmal die Rückfrage bei der entsprechenden Abteilung gestellt, weil es echt nervig ist.
Hier die aktuelle Antwort:
Sehr geehrter Herr Schönecker,
vielen Dank für Ihre Anregung, die wir gerne aufnehmen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Realisierung derzeit nicht vorgesehen ist.
Im Rahmen der Weiterentwicklung der DATEV-Steuerprogramme stehen in nächster Zeit - neben den vorrangig
zu berücksichtigenden gesetzlichen Änderungen - die folgenden Themen im Vordergrund:
- Ergänzen des Elektronischen Einspruchs um Einsprüche gegen Bescheide zur gesonderten und einheitlichen
Feststellung von Besteuerungsgrundlagen (voraussichtliche Freigabe: Herbst 2018)
- Verknüpfen von Belegen mit den Erfassungsfeldern im Programm Einkommensteuer (voraussichtliche Freigabe:
Jahreswechsel 2018/2019)
- Gemeinsamer elektronischer Datenaustausch zwischen Kanzlei, Mandant und weiteren Dritten; in einem ersten
Schritt soll der elektronische Belegaustausch zwischen Mandant, Kanzlei und Finanzverwaltung realisiert werden.
Bitte haben Sie Verständnis, dass die aktuellen Entwicklungskapazitäten für die oben genannten Themen
verwendet werden.
Mit freundlichen Grüßen
DATEV eG
Carlos Agterberg
Das gleiche Thema hatte wir ja schon mit der Druckfunktionalität, die ja glücklicherweise relativ schnell wieder entsperrt wurde. Ich kann nicht verstehen, wie hier solche Entscheidungen getroffen werden konnten bzw. kann ich auch nicht nachvollziehen, dass es ein solch riesiger Programmieraufwand sein soll, die Programmverbindung wieder zu öffnen.
Ich bin kein Programmierer, aber ich stelle mir jetzt einfach mal vor, dass irgendwo im Programm eine WENN-Funktion hinterlegt ist, die abfragt, ob der Bestand gesperrt ist oder nicht und dann die entsprechenden Menüpunkte inaktiv setzt. So würde ich es jedenfalls machen. Wo ist dann das Problem die Menüpunkte wieder freizugeben?
Mich würde mal interessieren, wie das die Kollegen sehen. Auf den Thread am Anfang des Jahres gab es ja noch keine so großen Reaktionen. Vielleicht lag das aber auch daran, dass zu diesem Zeitpunkt noch nicht so viele 2017er Bestände gesperrt waren und das Thema erst im Laufe des Jahres aufgefallen ist. Bin mal gespannt.
Viele Grüße
Marc Schönecker