Hallo,
ich habe eine Frage zur Rückführung von Kapitalrücklagen. Eine Gmbh will Kapitalrücklagen zurückführen und hat bislang nur Verluste erwirtschaftet. Wenn man in dem Programm Kapitalertragsteuer die Daten aus der Körperschaftsteuer übernimmt, werden Verluste und Verlustvorträge der Gesellschaft als neutrales Vermögen ausgewiesen. Trägt man nun die Rückführung der kapitalrücklage ein bekommt man eine Fehlermeldung, dass die Rückführung nicht aus dem EK finanziert werden kann. Meiner Meinung nach kann dies nicht richtig sein, dass hieße ja, die Rücklagen könnten nur zurück geführt werden, wenn die Verluste ausgeglichen sind...
Liegt das ggf. an dem Gebot der Kapitalerhaltung? Ggf. haben die Verluste auch das Stammkapital aufgezehrt, dann dürfte ggf. auch eine KapRück nicht zurückzuzahlen sein? Nur so ein ganz schneller Gedanke aus der Hüfte geschossen.....