abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Kapitalertragsteuer

1
letzte Antwort am 13.11.2020 14:26:16 von Gelöschter Nutzer
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
MIb2020
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
250 Mal angesehen

Hallo, 

ich habe eine Frage zur Rückführung von Kapitalrücklagen. Eine Gmbh will Kapitalrücklagen zurückführen und hat bislang nur Verluste erwirtschaftet. Wenn man in dem Programm Kapitalertragsteuer die Daten aus der Körperschaftsteuer übernimmt, werden Verluste und Verlustvorträge der Gesellschaft als neutrales Vermögen ausgewiesen. Trägt man nun die Rückführung der kapitalrücklage ein bekommt man eine Fehlermeldung, dass die Rückführung nicht aus dem EK finanziert werden kann. Meiner Meinung nach kann dies nicht richtig sein, dass hieße ja, die Rücklagen könnten nur zurück geführt werden, wenn die Verluste ausgeglichen sind... 

Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 2 von 2
217 Mal angesehen

Liegt das ggf. an dem Gebot der Kapitalerhaltung? Ggf. haben die Verluste auch das Stammkapital aufgezehrt, dann dürfte ggf. auch eine KapRück nicht zurückzuzahlen sein? Nur so ein ganz schneller Gedanke aus der Hüfte geschossen.....  

0 Kudos
1
letzte Antwort am 13.11.2020 14:26:16 von Gelöschter Nutzer
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage