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Körperschaftsteuererklärung mit 2 Wirtschaftsjahren bei Beginn Organschaft

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letzte Antwort am 10.10.2019 12:21:48 von Ute_Höpfner
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w-lippert
Beginner
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Hallo,

ich müsste eine KSt-Erklärung 2018 mit 2 im Kalenderjahr endenden Wirtschaftsjahren einreichen.

Das ist für das normale KSt-Programm (Comfort) schon ein Ausschlussfall -> man wird auf die Toolbox verwiesen (Dok 1003672 -> KSt 1 (2018)).

Leider beginnt mit meinem 2. Wirtschaftsjahr zusätzlich eine körperschaftsteuerliche Organschaft und eine Anlage OG (für meine Organgesellschaft) finde ich dort nicht vor.

Habe ich da was übersehen oder geht dieser Fall auch nicht via Toolbox nicht / nicht elektronisch ?

Ob das überhaupt vielleicht sogar ein Ausschlussfall für eine elektronische Übertragung ist....?

Das ist online nicht erfolgreich recherchierbar, auch beim FA und der Elster-Hotline kam leider keine brauchbare Info rüber.

Bevor ich auch noch im ELSTER-Portal rumprobiere -> hat das jemand schon mal gelöst oder gibt es eine klare Aussage dass das schlicht nicht geht ?

....der Spass setzt sich dann natürlich auch noch mit der GewSt fort, da geht dann, glaube ich, gar nix mehr..

Danke und schöne Grüße!

DATEV-Mitarbeiter
Ute_Höpfner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

in einem Vordruck bzw. einem KSt-Bestand kann der Fall nur entweder Organgesellschaft oder nicht Organgesellschaft sein. Eine zeitanteilige Organgesellschaft ist nicht möglich.

Daher müssten in Ihrem Fall die 2 Wirtschaftsjahre in 2 getrennten KSt-Erklärungen für 2018 im Programm Körperschaftsteuer erstellt werden. Die Gewerbesteuer für Kapitalgesellschaften ist hier mit dabei.

Sie erstellen die KSt-Erklärung für das erste (abweichende) WJ 2018 wie üblich.

Danach legen Sie für das Rumpfwirtschaftsjahr der neuen Organgesellschaft einen weiteren Bestand unter einer anderen Mandantennummer an (z.B. über "Speichern unter" im Mandantenmanager) und korrigieren ggf. das EK lt. Steuerbilanz und das steuerliche Einlagekonto, falls sich das verändert hat.

In Absprache mit dem Finanzamt übermitteln Sie das 2. WJ (KSt-Erklärung der OG) einige Tage nach der Erklärung des 1. WJ. Die Abstimmung mit dem Finanzamt ist nur erforderlich, falls die Steuernummer identisch geblieben ist.

Noch ein Hinweis zum Tool Ergänzende Steuerformulare: hier gibt es keine Anlage OG.

Mit freundlichem Gruß

Ute Höpfner

DATEV eG

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letzte Antwort am 10.10.2019 12:21:48 von Ute_Höpfner
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