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Hinweise bzgl. elektronischer Anpassungsantrag Vorauszahlungen und elektronischer Einspruch

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DATEV-Mitarbeiter
Ute_Höpfner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für weitere Übermittlungsmöglichkeiten geschaffen. Daher können Sie Einsprüche und Anpassungsanträge für Vorauszahlungen aus dem DATEV Arbeitsplatz, Bereich „Digitale Kommunikation mit Institutionen" elektronisch übermitteln und folgende Möglichkeiten nutzen:

  • Vorbelegung von Stammdaten
  • Übermittlung über die DATEV-Cloud
  • Empfangsbestätigung durch das Finanzamt (ELSTER-Transfer-ID)
  • Ablage im Dokumentenmanagementsystem (DATEV DMS, Digitale Dokumentenablage)
  • PDF-Erstellung zur Weiterleitung bzw. zum Ausdruck
  • Vorbelegung des Begründungstextes, wenn der Anpassungsantrag aus ESt Vorausberechnung oder Steuergestaltung aufgerufen wird

Sie finden auf www.datev.de/procheck-prozesse einen Musterprozess, der Sie bei der digitalen Bescheidprüfung i.V.m. elektronischer Einspruch unterstützt.

Beachten Sie bitte, dass beide Produkte zum Bereich Eigenorganisation gehören und daher eine eventuelle Sperre von Ordnungsbegriffen nur über eine Sperre der Zentralen Stammdaten konfiguriert werden kann. Informationen dazu finden Sie in der Info-Datenbank im Dokument  Globale Ordnungsbegriffssperren und -freigaben in der Rechteverwaltung .

Weiterhin finden Sie wichtige Hinweise zur Nutzung in der Info-Datenbank, z.B. im Dokument  Elektronischer Anpassungsantrag Vorauszahlungen: Einschränkungen und im Dokument Einschränkungen bei der Nutzung des Programms Elektronischer Einspruch

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