Hallo zusammen,
mein Mandant, eine GmbH & Co. KG, hat, abweichend zu den Vorjahren, den Jahresüberschuss noch im laufenden Jahr dem Kapitalkonto des Gesellschafters (natürliche Person) gutgeschrieben. Meine GuV sieht also wie folgt aus:
[...]
Jahresüberschuss 50.000,00
- Gutschrift auf Kapitalkonto -50.000,00 (unter Verb. ggü. Gesellschaftern)
= Bilanzgewinn 0,00
Dazu hätte ich 2 Fragen:
1. ) Ich versuche diesen Sachverhalt aktuell in der GuE-Feststellungserklärung zu erfassen. Kann mir jemand sagen, wo ich die Gutschrift auf dem Kapitalkonto erfasse?
2.) Daneben entwickeln wir aus der Handelsbilanz immer die Steuerbilanz. Da wäre meine Frage, wie die Gutschrift steuerbilanziell behandelt wird. Wird das steuerbilanzielle Eigenkapital ebenfalls um die Gutschrift vermindert?
Danke vorab 🙂