Guten Tag zusammen,
ich bin auf der Suche nach Kollegen, die Erfahrung mit der Gewerbesteuer bei nicht gemeinnützigen Unternehmen haben, die Schulbegleitung ("integrative Beschulung") anbieten. Es geht dabei um die Frage, ob eine Befreiung nach § 3 Nr. 20 d) oder e) GewStG in Frage kommt.
Hat jemand Erfahrung in diesem speziellen Bereich?