Wenn im JA 2018 ein IAB rückgängig gemacht wird, erscheint nach der Übergabe an die GewSt 2018 folgender ziemlich "längliche" Hinweis:
Fehler und Hinweise Gewerbesteuer
¨ Hinweis GewSt 1 A
In diesem Wirtschaftsjahr erfolgte eine Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen früherer Wirtschaftsjahre in den Fällen des § 7g Abs. 3 und 4 EStG (bzw. eine nachträgliche Erhöhung eines Investitionsabzugsbetrags früherer Wirtschaftsjahre) in Höhe von xxx EUR. Die entsprechenden Werte werden bei der Gewerbesteuer-Berechnung des laufenden Wirtschaftsjahres nicht berücksichtigt, weil die Korrektur in den Jahren der ursprünglichen Inanspruchnahme erfolgen muss. Die dadurch entstehenden Änderungen der Steuerrückstellungen sind in dem laufenden Wirtschaftsjahr als Steueraufwendungen (bzw. Reduzierung der Steueraufwendungen) für Vorjahre zu buchen und die Bilanzdaten erneut in das Gewerbesteuer-Programm zu übernehmen. Die Änderung der Steuerrückstellungen, die durch die Rückgängigmachung (bzw. eine nachträgliche Erhöhung) von Investitionsabzugsbeträgen entsteht, können Sie auch im Programm Steuergestaltung ermitteln. Die Rückgängigmachung des Investitionsabzugsbetrags in den Fällen des § 7g Abs. 3 bzw. Abs. 4 EStG ist dem Finanzamt mitzuteilen. Beachten Sie auch die Steuerverzinsung nach § 233a AO. Nähere Informationen erhalten Sie in der LEXinform/Info-Datenbank im Dokument Nr. 1035517.
Im BMF-Schreiben vom 20.03.2017 (LEXinform/Info-Datenbank Dok.-Nr. 5236234) wird in Rz. 57 geregelt, dass Steuerrückstellungen nicht zu erhöhen sind, wenn in dem entsprechenden Jahr Investitionsabzugsbeträge nach § 7g Abs. 3 und 4 EStG rückgängig gemacht werden, da sich die Verhältnisse aus Sicht des Bilanzstichtages durch die Rückgängigmachung nicht ändern würden.
Beachten Sie außerdem das BMF-Schreiben vom 15.01.2016 zur Aufstockung von Investitionsabzugsbeträgen (LEXinform/Info-Datenbank Dok.-Nr. 5235820).
Entweder bin ich zu doof oder der Hinweis ist doof: Was soll das? Im ersten Teil des Hinweises vertritt die Datev die Ansicht, dass die GewSt-Rückstellung in 2018 (vermutlich für 2016) erhöht werden müsste und dann eine erneute Übergabe an das GewSt Programm 2018 erfolgen müsste.
Im nächsten Absatz wird gesagt, dass das BMF das anders sieht. Das erscheint mir auch richtig: Wenn in 2020 dem Finanzamt mitgeteilt wird, dass der IAB aus 2016 rückgängig gemacht wird, betrifft das nicht die GewSt Rückstellung im JA 2018.
Was soll der Anwender mit so einem umfangreichen Hinweis machen? Wegklicken geht nicht, nur abhaken.