Mandant ist (passives) Mitglied diverser Erbengemeinschaften, die im wesentlichen Vermietungseinkünfte haben. Die jeweiligen Vermietungen werden von Verwandten gemanaget, die auch die entsprechenden Feststellungserklärungen beauftragen/abgeben.
Der Mandant selbst verwaltet lediglich seine Beteiligungen, das heißt er prüft die Korrektheit der Abrechnungen bzw. Erklärungen. Diese - seine - Verwaltungskosten hatte ich deklariert, wurden in den Vorjahren auch vom FA berücksichtigt. Im aktuellen Bescheid steht "die Verwaltungskosten sind den einzelnen Beteiligungen zuzuordnen und in der gesondert einheitlichen Feststellungserklärung zu erklären."
Hat das FA recht? Die Gemeinschaften haben doch mit seinen persönlichen Prüfkosten nichts zu tun?
Diese Kosten wären nur abziehbar als Sonderbetriebsausgaben/-werbungskosten im Rahmen der GuE und nicht im Rahmen der Einkommensteuer. Das Finanzamt hat also Recht.
Danke für die Antwort.
Sonderbetriebsausgaben hatte ich gecheckt (dachte ich, zumindest).
Es gibt keinen "Betrieb". Es handelt sich um bloße Vermögensverwaltung.
Sonderwerbungskosten zu 20 EStG sind natürlich sowieso nicht abziehbar.
Sonderwerbungskosten zu 21 EStG theoretisch schon. Hängt natürlich auch an der Frage, ob es einen ausreichenden Zusammenhang mit den Kosten gibt.