Hallo zusammen,
Für Anträge im Entlastungsverfahren von der Steuer auf Kapitalerträge, die ab dem 1. Januar 2023 gestellt werden, gilt die Pflicht zur elektronischen Übermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle (vgl.§ 50c Absatz 5 Satz 1i.V.m.§ 52 Absatz 47a Satz 2EStG). Die Übermittlung erfolgt dann über dasBZSt-Online-Portal (BOP).
Hat Datev eine Anbindung an dieses Portal à la Elster, oder müssen wir uns über das Online Portal des BZSt anmelden bzw. darüber arbeiten?
VG
Was soll das sein ?
Erstattung ausländischer Steuer ?
Gibt's nur in Papier trotz Pflicht elektr.
Grusd
Gibt's im Internet. Funktioniert zb für Schweiz nur in Papier. Datev braucht es nicht.
Gruss
Es geht nur noch über das ELSTER BOP Portal, doppelte Anmeldung! Wobei diegital ist gehetzt, alle Prozesse sind wie bisher in Papierform vorzubereiten und dann einzuscannen und dann digital einzureichen. Wir übernehmen die kostenlose Datenerfassung und das Einscannen für die Verwaltung. Achtung, die Vollmacht muss vorliegen. Die ausländische Finanzbehörde muss natürlich die üblichen Bescheinigungen in papierform ausstellen.
Die Schweizer sind da auch schon volldigital. Die Erfassung im Portal ist top, bei Aktien nur Jahr der Ausschüttung und ISIN eingeben, Anzahl der Stücke dazu und die Dividende in CHF wird ausgeworfen. Der Prozess ist toll digital - bis es zum Schwur kommt. Am Ende heißt es: Nun liebe Nutzer gebt fein Acht, druck den Antrag aus und schickt ihn zu eurem Wohnsitzfinanzamt zur Bestätigung der Ansässigkeit. Wenn das erledigt ist schickt den Antrag mit der Post in Papierform in die Schweiz.