Hallo Datev,
gerade erhalte ich bei der Übermittlung einer korrigierten ESt Erklärung folgenden Hinweis:
Meldung aus dem DATEV-Rechenzentrum:
#ESFE220H Die Erklärung wurde mindestens schon einmal elektronisch an das Finanzamt übermittelt. Wenn die Veranlagung der ursprünglich
übermittelten Erklärung bereits erfolgt ist, erhält das Finanzamt keine Information über die erneute Übermittlung. Deshalb empfehlen wir Ihnen,
das Finanzamt immer über eine korrigierte Übermittlung zu informieren.
Das darf doch wohl nicht war sein; schließlich hat die korrigierte Erklärung sogar eine neue Telenummer. Ein konventionellen Briefkasten wurde immerhin auch dann geleert, wenn dort nur eine "geänderte" Erklärung drin lag.
Schöne Grüße
Willi Müller
wohl nur wenn es bereits veranlagt ist.. also einspruch o. antrag auf änderung und in papierform nachreichen