Hallo Datev,
im ESt Programm 2017 werden die erfassten Aufwendungen für Pflege um die Haushaltsersparnis gekürzt ins Formular übernommen und auch so elektronisch übermittelt. Auch bei der Berechnung der ao Belastungen wird richtig gerechnet.


Ich habe jetzt einen Fall, in dem das Finanzamt die gekürzten Aufwendungen von sich aus zusätzlich noch einmal um die Haushaltsersparnis gekürzt hat.
Dabei habe ich festgestellt, dass dem Finanzamt weder ein Hinweis auf die Kürzung noch auf die Haushaltsauflösung übermittelt wird.
Kann das nicht zumindest in einer Ergänzungsliste aufgeführt werden? (bei solchen Beträgen werden sicherlich auch in Zukunft Belege angefordert)
Schöne Grüße
Willi Müller