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Auflösung Rücklage §62 AO

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erickibler
Aufsteiger
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Wir grübeln gerade über die Auswirkungen der Auflösung von steuerlichen Rücklagen nach §62 AO.

Die Bildung solcher Rücklagen ist mit der zeitnahen Mittelverwendung gemeinnütziger Körperschaften rechtlich konform. Ein für die Gemeinnützigkeit schädlicher Gewinn wird durch die Rücklagenbildung unschädlich.

 

Welche steuerlichen Auswirkungen hat aber die Auflösung der Rücklagen? Insofern die Auflösung komplett  zu Erträgen aus der Auflösung sonstiger steuerlicher Rücklagen führt, liegen im Auflösungsjahr wieder für die Gemeinnützigkeit schädliche Gewinn(erhöhungen) vor.

Oder sind - in unserem konkreten Fall - die Anschaffungskosten eines aus Rücklagen finanzierten PKW zu kürzen? Über die reduzierte AfA ließe sich der Gewinn aus der Rücklagenauflösung wenigstens auf die Abschreibungsdauer verteilen.

 

Weder Datev noch Haufe bieten hier Suchergebnisse. Vielleicht kann die Community helfen?

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