Hallo zusammen,
ein Mandant Zulagen für das Beitragsjahr 2021 erhalten zu einem Altersvorsorgevertrag (laut Bescheinigung 2022 nach § 92 EStG), und zwar eine Grundzulage über € 154,23 und zweimal Kinderzulage von je € 163,04.
Müssen diese Zulagen in der Einkommensteuererklärung 2022 erfasst werden und wenn ja, bei welchem Formular?
Vielen Dank!