Hallo,
stellt der Gewerbesteuerbescheid ein Grundlagenbescheid für den Einkommensteuerbescheid dar, falls der Gewerbesteuerbescheid geändert wurde und sich somit ein anderer Anrechnungsbetrag in der Einkommensteuerklärung ergibt ?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
die Beschränkung des § 35 Absatz 1 Satz 5 EStG geht von der tatsächlich zu zahlenden Gewerbesteuersteuer aus.
Insoweit hat der Gewerbesteuerbescheid m. E. in jedem Fall die Wirkung eines Grundlagenbescheides, ebenso eventuelle Minderungen der Gewerbesteuersteuer, z. B. durch Erlass.
Insoweit dürfte die ESt-Festsetzung nach § 175 Absatz 1 AO zu ändern sein, wobei hier der Steuerpflichtige hier regelmäßig zur Mitteilung an das Finanzamt verpflichtet sein dürfte (§ 153 Absatz 2 EStG).
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Ergänzung:
Steht auch so im BMF-Schreiben vom 3. November 2016 (Bundessteuerblatt I. S. 1187) drin...
Ich danke Ihnen.