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§35 i.V.m. §175 AO (Anrechnung der Gewerbesteuer ESt)

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letzte Antwort am 17.01.2020 13:13:30 von dusteuer
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dusteuer
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Hallo,

 

stellt der Gewerbesteuerbescheid ein Grundlagenbescheid für den Einkommensteuerbescheid dar, falls der Gewerbesteuerbescheid geändert wurde und sich somit ein anderer Anrechnungsbetrag in der Einkommensteuerklärung ergibt ?

 

wielgoß
Experte
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Hallo,

 

die Beschränkung des § 35 Absatz 1 Satz 5 EStG geht von der tatsächlich zu zahlenden Gewerbesteuersteuer aus.

 

Insoweit hat der Gewerbesteuerbescheid m. E. in jedem Fall die Wirkung eines Grundlagenbescheides, ebenso eventuelle Minderungen der Gewerbesteuersteuer, z. B. durch Erlass.

 

Insoweit dürfte die ESt-Festsetzung nach § 175 Absatz 1 AO zu ändern sein, wobei hier der Steuerpflichtige hier regelmäßig zur Mitteilung an das Finanzamt verpflichtet sein dürfte (§ 153 Absatz 2 EStG).

 

Viele Grüße

 

Christian Wielgoß

 

 

 

wielgoß
Experte
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Ergänzung:

 

Steht auch so im BMF-Schreiben vom 3. November 2016 (Bundessteuerblatt I. S. 1187) drin...

dusteuer
Einsteiger
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Ich danke Ihnen.

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letzte Antwort am 17.01.2020 13:13:30 von dusteuer
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