Hallo Zusammen,
durch meine heutige Recherche habe ich festgestellt, dass der Abruf der Service TAN sich geändert hat. Ich als Administrator habe keine Probleme um die Service TAN abzurufen aber sobald dann die anderen Kollegen diese abrufen wollen, müssen diese sich authenthfizieren (RDP Server\Client auf dem DATEV installiert ist). Wenn ich das dann richtig verstehe, müsste ich über die Rechteverwaltung Online diesen Benutzern entsprechende Rechte vergeben. Ein weiteres Problem => Ich selbst habe nichtmal Rechte für Rechteverwaltung Online und müsste die DATEV dafür Kostenpflichtig beauftragen um mich bzw. den Admin-Account für dieses freischalten zu lassen? Verstehe ich das Richtig? Zum den Kosten konnte ich nichts finden, könnte mich jemand dazu aufklären, Danke!
VG
Yavuz
@YAY schrieb:
durch meine heutige Recherche habe ich festgestellt, dass der Abruf der Service TAN sich geändert hat.
Kommt immer drauf an, wie man vorher gearbeitet hat. Ich habe schon immer www.datev.de/service-tan genutzt. Für mich hat sich nichts geändert. Zum Teil ging das auch schneller als die Anzeige im DATEV selbst.
@YAY schrieb:
Ich als Administrator habe keine Probleme um die Service TAN abzurufen aber sobald dann die anderen Kollegen diese abrufen wollen, müssen diese sich authentifizieren (RDP Server\Client auf dem DATEV installiert ist)
Und wie bist Du als Administrator authentifiziert? Per Betriebsstätten-mIDentity am DATEV SQL Server?
@YAY schrieb:
Wenn ich das dann richtig verstehe, müsste ich über die Rechteverwaltung Online diesen Benutzern entsprechende Rechte vergeben.
Klingt gut!
@YAY schrieb:
Ich selbst habe nichtmal Rechte für Rechteverwaltung Online und müsste die DATEV dafür Kostenpflichtig beauftragen um mich bzw. den Admin-Account für dieses freischalten zu lassen?
Das sollte deutlich schneller gehen, wenn man das selbst in die Hand nimmt. Dazu müsste man aber wissen: was sind Sie? Kanzlei? Mandant (als Selbstbucher)?
Falls Kanzlei, sollte einer der Kanzleiinhaber mit seiner SmartCard / SmartLogin Ihnen die Rechte geben können. Sind Sie Mandant sollte mindestens der Kanzleiinhaber bzw. ein Administrator der Kanzlei Ihnen die Rechte geben, damit Sie die Rechte für die Kollegen vergeben. Oder die Kanzlei macht das auch in wenigen Minuten für Sie.
Vorher wurde die TAN über den DATEV Arbeitsplatz aufgerufen.
Genau, per Betriebstätten-MIdentity am DATEV SQL Server.
Wie können wir das selbst in die Hand nehmen, welche Wege außer der DATEV den Auftrag zu geben gibt es? (Keine Kanzlei) und falls doch, was verlangt die DATEV an Kosten dafür?
VG
Gibt es keinen DATEV Mitarbeiter der mir die Frage beantworten könnte?