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steuerfreie Fahrtkosten auf Lohnsteuerbescheinigung Zeile 17 nicht ausgewiesen

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letzte Antwort am 10.02.2020 11:01:15 von KDoehler
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KDoehler
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Hallo,

bei uns ergibt sich ein Problem mit der neuen Entgeltbescheinigungsverordnung im Punkt Reisekosten.

 

Vorher hatten wir eine Stammlohnart Reisekosten stf über Festbezug 201, ab 01/2019 änderte meine Kollegin, aufgrund der Verordnung, das in einen Nettobezug.

 

Leider erscheint jetzt das nicht mehr auf der Lohnsteuerbescheinigung (Zeile 17).

 

Unsere Frage, wie kann ich dieses Problem beheben bzw. kann ich diese Fahrtkosten in den Bewegungsdaten BS 2 mit der Stammlohnart 878 weiter abrechnen?

 

Vielen Dank!

 

Liebe Grüße Karolin Doehler

DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 5
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Hallo, 


für den Ausweis in der Zeile 17 der Lohnsteuerbescheinigung werden unter anderem die Stammlohnarten 854 - 854 Fahrgeld steuer- und SV-frei oder 866 - 866 Jobticket steuer- und SV-frei.


Die "neuen" Netto-Bezüge/Netto-Abzüge für steuerfreie Fahrtkosten und Verpflegungszuschüsse werden in der Lohnsteuerbescheinigung wie folgt ausgewiesen:

 

  • NBA 9977 Zeile 21 Steuerfreie Arbeitgeberleistungen doppelte Haushaltsführung
  • NBA 9978 Steuerfreie Fahrtkosten im Raum für weitere Angaben
  • NBA 9979 Zeile 20 Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit


Weitere Informationen erhalten Sie in den Dokumenten
 Fahrtkosten / Verpflegungsmehraufwand / Übernachtungskosten (Beispiele für LODAS ) sowie
 Jobticket oder Fahrtkostenzuschuss abrechnen.


Bitte verwenden Sie für die Lohnabrechnung nicht mehr die Stammlohnart 878. Die Abrechnung dieser Lohnart mit der entsprechenden Steuer- und SV-Behanldung (23 - steuer- u. sv-freie Verpflegungszusch. bei Auswärtstätigkeit oder 44 - AG-Leist. doppelte Haushaltsführung) wird nach 12/2019 deaktiviert und wird anschließend nicht mehr abgerechnet.

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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KDoehler
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Nachricht 3 von 5
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Guten Morgen,

 

vielen Dank für Ihre Antwort.

 

Die Umschlüsselung habe ich gemacht schon vorsichtshalber mit der 01/2020 Abrechnung vorgenommen.

Werden diese Steuerfreien Bezüge trotzdem noch als Nettobezug abgerechnet oder kann ich diese über Bewegungsdaten mit BS 2 (Bruttobezug) abrechnen?

 

Vielen Dank!

 

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 5
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Hallo,


für den Ausweis des Zuschusses auf der Lohnsteuer-Bescheinigung in Zeile 17 ist die Abrechnung als Bruttobezug über die Lohnart 854 notwendig. 

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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KDoehler
Beginner
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Nachricht 5 von 5
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Hallo Frau Schauer,

 

vielen Dank für die Information. 🙂

 

 

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letzte Antwort am 10.02.2020 11:01:15 von KDoehler
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