Hallo,
ich habe keine ausreichende Informationen zum Unterschied Insolvenz in Eigenverwaltung und Regelinsolvenz gefunden.
Hat jemand Lohn mit LuG abgerechnet während der Insolvenz in Eigenverwaltung? Muss ich einen neuen Mandanten ab Tag der Insolvenz einrichten, oder muss ich bei der Insolvenz in Eigenverwaltung gar keine Insolvenz angeben?
Hoffentlich findet jemand doch etwas Zeit, sich mit meinem Problem zu beschäftigen.
Danke
P. Raabe
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo P. Raabe,
in Lohn und Gehalt soll eine Insolvenz in Eigenverwaltung abgerechnet werden.
Ob hier die Anlage eines neuen Mandanten erforderlich ist können wir rechtlich nicht beurteilen.
@community, kann hier jemand mit Erfahrungen aus der Praxis unterstützen?
Informationen zur Abrechnung einer Insolvenz in Lohn und Gehalt finden Sie in den folgenden Dokumenten:
DEÜV: Fallbeispiel für Meldungen bei Insolvenz
DEÜV: Beitrags- und Meldeverfahren bei Insolvenz - Hintergrund
Insolvenzmeldungen
Viele Grüße
Lara Hien
Personalwirtschaft
DATEV eG