Hallo,
wir haben zum 30. April 2020 einen Betrieb eingestellt. Alle Mitarbeiter wurden abgemeldet und der letzte Mitarbeiter wurde gestern rückwirkend zum Februar 2020 abgerechnet. Nun habe ich die Jahresmeldung in der UV bereits angestoßen, beim Finanzamt angerufen und die Lohnsteuer zum 01.05.2020 abgemeldet.
Mein Problem ist jetzt noch die DÜ Beitragsnachweis Schätzung - hier kann ich nicht wie im Dok. 1020948 vorgeschlagen unter Abrechnung/Beitragsnachweisschätzung die Schaltfläche Krankenkassenübergreifende Änderung öffnen um dann den Änderungsgrund Geschäftsaufgabe zu bestätigen.
Wie kann ich, bzw. muss ich den Krankenkassen die Geschäftsaufgabe mitteilen, oder erledigt sich dies automatisch mit der Abmeldung der Mitarbeiter?
Ausserdem wäre es mir hilfreich, wenn mir jemand sagen könnte, was ich in Lohn und Gehalt noch abmelden muss, damit in den nächsten Monaten diesbezüglich keine Kosten (Lohnabrechnung) mehr berechnet werden.
Vielen Dank schon mal 🙂
Geissa
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Meine Lösung bisher war, dass ich den Monatsabschluss für einen weiteren Monat habe durchlaufen lassen, und das Häkchen für die Schätzung vorher rausgenommen habe. Dann entsteht eine neue Beitragsnachweiserläuterung mit dem Guthaben der vorigen Schätzung. Wenn also der Februar zuletzt abgerechnet wurde, ist vermutlich eine Beitragsschätzung für den März erfolgt. Wenn nun noch der April abgerechnet (nur Monatsabschluss) wird, müssten Beitragsnachweise mit dem entsprechenden Guthaben entstehen.
Meiner Kenntnis nach - wenn der Betrieb final eingestellt wurde und nicht vorübergehend keine AN hat - brauchen nur die 30er Meldungen wg. Austritts generiert werden und in der BG der Sondertatbestand mit Datum der Gewerbeabmeldung hinterlegt werden. Elstam passt sich dem Austritt automatisch an.
Perfekt 🙂
Vielen Dank, hab das jetzt direkt so umgesetzt.
Schönen Tag 😊