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bAV mit VWL Zuschuss Lohn und Gehalt

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letzte Antwort am 07.02.2020 13:14:56 von Darlene_Pfahler
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InachisIo
Beginner
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Liebe DATEV-Community,

ich habe ein Problem eine DV richtig abzubilden. Der Umwandlungsbetrag beträgt 249,41€, zudem möchte man den VL AG-Zuschuss in Höhe von 26,59€ mit einfließen lassen. Da der Vertrag neu ist, muss der AG einen Pflichtzuschuss von 15% bezahlen, was in diesem Fall 37,41€ wäre abzüglich der 26,59€ VL wären das noch 10,82€. 

 

Egal welche Variante ich genommen habe, bezieht das System die 26,59€ nicht mit ein. Wie kann ich das Ganze abbilden, um es transparent und richtig darstellen zu können?

Hat jemand Erfahrungen, die er mit mir teilen möchte? 🙂

 

Vielen Dank.

 

DATEV-Mitarbeiter
Darlene_Pfahler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


im Programm Lohn und Gehalt besteht keine Möglichkeit, eine entsprechende Berechnung automatisch vornehmen zu lassen, sodass als AG-Pflichtzuschuss die Differenz zu dem ermittelten AG-Pflichtzuschuss und dem "normalen" AG-Zuschuss abgerechnet wird.


In Ihrem geschilderten Fall handelt es sich um eine Mischfinanzierung: Arbeitgeberleistung und Gehaltsverzicht mit AG-Pflichtzuschuss.


Im Programm Lohn und Gehalt können Sie die Anlage dieses Vertrags über unseren "Assistent bAV-Neuanlage" bei dem betreffenden Mitarbeiter unter Stammdaten | Betriebliche Altersvorsorge einrichten. Informationen hierzu finden Sie in dem Dokument 9226390 "Betriebliche Altersvorsorge (bAV) ab 2018" unter Punkt 2.2.


Beispiele zu den verschiedenen Berechnungsvarianten des AG-Pflichtzuschusses finden Sie in folgenden Dokumenten:


1004682 "AG-Pflichtzuschuss "Auf Hundert" abrechnen"
1004694 "AG-Pflichtzuschuss "In Hundert" abrechnen"
1004695 "AG-Pflichtzuschuss "Von Hundert" abrechnen"


Der AG-Pflichtzuschuss kann nur mit einer dieser Varianten aus dem Betrag der Gehaltsumwandlung (hier 249,41 €) ermittelt werden. Es kann keine Verrechnung mit dem AG-Zuschuss (hier 26,59 €) erfolgen.


Bei Ihrem Sachverhalt lässt sich das programmtechnisch nur abbilden, indem man einen individuellen Prozentsatz mit dem der AG-Pflichtzuschuss ermittelt hinterlegt. 


Bitte klären Sie dies mit der Versicherung, da in diesem Fall der AG-Pflichtzuschuss weniger als 15 % betragen würde.


Viele Grüße aus Nürnberg


Darlene Pfahler
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Darlene Pfahler
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 07.02.2020 13:14:56 von Darlene_Pfahler
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