Am 19.12. wurde der neue Firmenwagen eines Arbeitnehmers angemeldet. Die Abmeldung des vorherigen Firmenwagens erfolgte am selben Tag.
Da eine taggenaue Berücksichtigung nicht zulässig ist und diese für den gesamten Monat zu erfolgen hat, die Frage: Wie behandle ich den Sachverhalt in der Gehaltsabrechnung? Soll ich den neuen Firmenwagen bereits in der Dezemberabrechnung berücksichtigen und im Zuge dessen eine Nachberechnung durchführen (Dezemberabrechnungen bereits erstellt) oder soll ich das neue Fahrzeug erst im darauf folgenden Monat anlegen und berücksichtigen?
Da der überwiegende Teil vom Monat das alte Auto genutzt wurde, würde ich für den vollen Monat das alte Auto rein nehmen wie bisher und ab dem neuen Monat dann das neue KfZ.
nicht würde, sondern sollte, kann der Prüfer dann genau erklären😎
Gruss Mike