Guten Morgen liebe Community,
ich habe bei einem Mandanten eine Mitarbeiterin in Teilzeit (Midijob), die eine Witwenrente bezieht.
Da Sie über dem Freibetrag von 906,62€ verdient, wird Ihr Einkommen bei der Rente angerechnet.
Des weiteren werden von der Rente Beitragszahlungen für die Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen.
Muss ich bei einer Witwenrente einen anderen PGS und BGS berücksichtigen?
Da ich gerade nicht weiterkomme, hoffe ich auf Euer Schwarm Wissen.
Danke und Euch allen einen guten Start in die Woche 🙂
Viele Grüße
Guten Morgen,
PGR und BRGS werden nicht geändert. Meiner Meinung nach ist die Witwenrente aber ein Einkommen/Nebenjob.
Ich würde mir den Rentenbescheid schicken lassen und dann schauen was Haupt- und was Nebenjob ist.