Hallo,
unser Mitarbeiter (Baugewerbe Maler-Lackierer) ist Witterungsbedingt am 31.01.2022 ausgeschieden.
Am 28.03.2022 wurde er wieder eingestellt.
Die kompletten Vortragswerte bezüglich Urlaub sind nicht übernommen worden?
Ist es Möglich? Oder fehlt uns hier in der Grundeinstellung etwas?
Vielen Dank schon mal vorab
Team_Nürnberg
Hallo Team_Nürnberg,
der Wiedereintritt nach der Schlechtwetterkündigung führt dazu, dass die Urlaubswerte nicht übernommen werden.
Dies hängt damit zusammen, dass der Arbeitnehmer in der Zwischenzeit eine anderweitige Beschäftigung im Malergewerbe aufnehmen kann. Damit werden aus dieser Beschäftigung Urlaubswerte erarbeitet oder gegebenenfalls genommen. Eine direkte Übernahme würde zu falschen Urlaubsbeträgen führen.
Bitte tragen Sie die Urlaubswerte in diesem Fall vor und buchen Sie die Urlaubsausgleichsbeträge im Programm.
Die detaillierte Beschreibung hierzu finden Sie im Dokument 5303521 Urlaubsansprüche vortragen - Maler- und Lackiererhandwerk (Beispiele für Lohn und Gehalt).
Vielen Dank