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Vortragswerte bei Wiedereinstellung

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letzte Antwort am 01.04.2022 10:18:02 von Nina_Schöneweis
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Team_Nürnberg
Beginner
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Hallo,

unser Mitarbeiter (Baugewerbe Maler-Lackierer) ist Witterungsbedingt am 31.01.2022 ausgeschieden.

Am 28.03.2022 wurde er wieder eingestellt.

Die kompletten Vortragswerte bezüglich Urlaub sind nicht übernommen worden?

Ist es Möglich? Oder fehlt uns hier in der Grundeinstellung etwas?

 

Vielen Dank schon mal vorab

Team_Nürnberg

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
189 Mal angesehen

Hallo Team_Nürnberg,


der Wiedereintritt nach der Schlechtwetterkündigung führt dazu, dass die Urlaubswerte nicht übernommen werden.

 

Dies hängt damit zusammen, dass der Arbeitnehmer in der Zwischenzeit eine anderweitige Beschäftigung im Malergewerbe aufnehmen kann. Damit werden aus dieser Beschäftigung Urlaubswerte erarbeitet oder gegebenenfalls genommen. Eine direkte Übernahme würde zu falschen Urlaubsbeträgen führen.


Bitte tragen Sie die Urlaubswerte in diesem Fall vor und buchen Sie die Urlaubsausgleichsbeträge im Programm.

 

Die detaillierte Beschreibung hierzu finden Sie im Dokument 5303521 Urlaubsansprüche vortragen - Maler- und Lackiererhandwerk (Beispiele für Lohn und Gehalt).


Vielen Dank

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 01.04.2022 10:18:02 von Nina_Schöneweis
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