Hallo liebe Community,
ich habe gerade den Fall das die Krankenkasse von meinem Mandanten eine Entgeltbescheinigung für das Mutterschutzgeld anfordert.
Die Arbeitnehmerin ist bei meinem Mandanten als Minijobberin beschäftigt gewesen bis zum MS aber hat einen Hauptjob. Die Aufteilung mit dem Zuschuss zum MS habe ich hinterlegt. Aber wie bekomme ich die Bescheinigung an die AOK?
Ich bin davon ausgegangen, dass nur der Hauptarbeitgeber diese Meldung erstellen muss.
Ich rechne mit Lohn und Gehalt ab.
Oder muss das manuell über SV Net gemacht werden.
Vielen Dank.
Hallo,
in Lohn und Gehalt kann keine EEL-Meldung für das Mutterschaftsgeld bei geringfügig Beschäftigten Mitarbeitern erstellt werden.
Wird ein Zuschuss zum Mutterschaftsgeld abgerechnet, erhalten Sie einen AAG-Antrag für die U2-Erstattung (Mutterschaft) der Krankenkasse.
Schwangere Arbeitnehmer, die nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind (z. B. privat Krankenversicherte; geringfügig Beschäftigte), erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe von insgesamt höchstens 210 EUR. Zuständig hierfür ist das Bundesversicherungsamt (Mutterschaftsgeldstelle).
Wird ein Hauptjob ausgeübt, wird darüber eine EEL-Meldung für das Mutterschaftsgeld an die Krankenkasse (z. B. AOK) übermittelt.
Prüfen Sie, ob Sie wirklich eine Verdienstbescheinigung (EEL) über SVnet abgeben müssen. Halten Sie dazu ggf. nochmal Rücksprache mit der Krankenkasse.
Viele Grüße
Nina Schöneweis
Personalwirtschaft
DATEV eG