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Urlaubsabgeltung Bauhauptgewerbe

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letzte Antwort am 07.03.2019 16:32:17 von Monique_Müller
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yvonnew
Beginner
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Hallo!

Ich habe die Urlaubsabgeltung eines im Vorjahr ausgeschiedenen Arbeitnehmers aufgrund des Schreibens der Soka und deren Abgeltung nach Dokument 5303048 abgerechnet. In diesem Dokument steht ja als Hinweis auch gleich zu Anfang, dass der Urlaubsspeicher auf der Lohnabrechnung aufgrund der sozialversicherungsrechtlichen Abwicklung so stehen bleibt und nicht verändert wird.

Nun bekomme ich ja mit der Abrechnung auch noch einmal den Urlaubsnachweis für das Kalenderjahr 2018 mit den Werten aus dem "alten und bereits abgegoltenen" Urlaubsspeicher. Wie ist hier zu verfahren? Bekommt der Arbeitnehmer diesen Urlaubsnachweis gar nicht mehr? Es ist doch irreführend, wenn hier immer noch die Werte drauf stehen, welche bereits abgegolten sind. Oder muss ich da doch noch manuell was abändern?

Vielen Dank

Yvonne

DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
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155 Mal angesehen

Hallo Yvonne,

die Urlaubsabgeltung wird durch die SOKA-BAU direkt an den Arbeitnehmer ausbezahlt. Der Arbeitgeber muss hierfür lediglich die Sozialversicherungsbeiträge abführen und das Entgelt an die BG melden. Dadurch, dass die Auszahlung der Urlaubsabgeltung nicht über die Lohnabrechnung erfolgt, bleibt der Urlaubsanspruch auf der Abrechnung und der Urlaubsnachweis des Arbeitnehmers bestehen. Auf der Lohnabrechnung werden nur Urlaubsvergütungen im Urlaubsspeicher berücksichtigt, die durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer im arbeitnehmerbezogenen Meldeverfahren ausbezahlt werden. Es ist nicht notwendig, den neu erstellten Urlaubsnachweis an den Arbeitnehmer auszuhändigen.

Freundliche Grüße

Monique Schauer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 07.03.2019 16:32:17 von Monique_Müller
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