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Urlaub baulohn kürzen - Lodas

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letzte Antwort am 18.04.2019 12:39:27 von lohnetc
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klk_meissen
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Hallo Community,

ich habe die Arbeitnehmer Kontoauszüge der SOKA Bau erhalten und Differenzen. Die Mandantin möchte die Ansprüche aus Vorjahren nicht übernehmen. Das heißt,  wenn ein Arbeitnehmer laut SOKA Bau 4 Tage mehr Urlaub hat, als ich im Lodas, muss ich den Anspruch aus dem Vorjahr um 4 Tage verringern?  In den Vortragswerten kann ich keine negativen Urlaubstage erfassen .

Wo ist eine negative Korrektur möglich?

lohnetc
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Nachricht 2 von 4
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Moinsen,

natürlich kann man die Vortragswerte des Vorjahres auch nach unten korrigieren, allerdings darf sich der Bauarbeitgeber nicht aussuchen, welche Vortragswerte ihm/ihr angenehm wären. Wenn man immer dürfte, was man kann, würden wieder viel mehr Autofahrer ohne Sicherheitsgurt fahren


Ernsthaft, der Urlaubsanspruch im Bauhauptgewerbe wird vom vorherigen Arbeitgeber immer exakt in Tagen und Euro übernommen, dafür bekommt der AG schließlich auch die Erstattung durch die Urlaubskasse auch für vorgetragenen Urlaub.

Der Mandant hat zwar immer recht, ist aber manchmal auch mit dem Klammerbeutel gepudert worden ...

Weiterhin viel Erfolg

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klk_meissen
Einsteiger
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Guten Morgen Herr Mischorr,

das es sicher ganz korrekt ist, ist mir leider auch bewusst.

Wie kann ich die Korrektur nach unten im Lodas umsetzen? In den Vortragswerten kann ich ja nichts negatives eingeben. Ich möchte keine korrigierte Lohnrechnung, dass der Mitarbeiter 4 Tage weniger abgerechnet bekommt, das wäre ja Betrug am Finanzamt.

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lohnetc
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 4
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Moin Frau Rast,

zur Zeit verschickt die Soka alle Arbeitnehmerauszüge 2018 zur Vorabprüfung, damit hat man den konkreten Saldo der Urlaubstage und Euros per 31.12.2018. In den meisten Fällen stimmen die Salden mit dem Ausdruck auf der Lohnabrechnung überein. In den Personalstammdaten unter Baulohn>Vortragswerte Baugewerbe>Urlaub Vorjahr steht dann noch nichts drin, weil diese Felder nur manuell gefüllt werden.

Bei Abweichungen einfach dort die bescheinigten Tage und Euros ausfüllen, eine Probeabrechnung starten und es sollten die zutreffenden Werte für das Vorjahr erscheinen.

Wenn schon etwas dort manuell eingetragen wurde, die Werte mit "Null" überschreiben, Probeabrechnung abrufen, auf "Null" kontrollieren, und dann die zutreffenden Werte eintragen und neue Probeabrechnung fahren.

Weiterhin viel Erfolg.

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letzte Antwort am 18.04.2019 12:39:27 von lohnetc
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