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Unterschiedliche Ordnungsbegriffe LODAS / UO / Personalakte

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letzte Antwort am 20.09.2024 09:23:41 von Patrick2
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MariaLQ
Beginner
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Nachricht 1 von 4
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Hallo, 

 

wir haben in der Kanzlei folgende Problemstellung: 

 

Selbstbuchender Mandant mit Unternehmen Online 

Ordnungsbegriffe für Rechnungswesen und UO: mandantengenutzte Beraternummer + Mandantennummer 

 

Die Lohnabrechnung wird von unserer Kanzlei mit LODAS erstellt 

Ordnungsbegriffe LODAS: Kanzleiberaternummer + Mandantennummer 

 

Die Nutzung der digitalen Personalakte / Personalakte ist nicht möglich, weil die Ordnungsbegriffe nicht übereinstimmen. 

Gibt es irgendeine Möglichkeit das zu lösen? 

 

Viele Grüße 

MariaLQ

metalposaunist
Unerreicht
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Nachricht 2 von 4
280 Mal angesehen

@MariaLQ schrieb:

Gibt es irgendeine Möglichkeit das zu lösen? 


Der Ordnungsbegriff muss harmonisiert werden. Im Falle von LODAS speichert man die Daten aber ungern um, weil min. die Auswertungen lokal nicht mitkommen und auf dem alten Ordnungsbegriff verbleiben. Bei einer etwaigen Prüfung ist das uncool. 

 

In dem Fall würde ich wohl die FiBu umspeichern und das Kanzleiberaternummernkennwort in der Verwaltung des Mandanten hinterlegen. Im RZ müssen auch alle anderen Leistungen umgespeichert werden (min. RZ-Bankinfo z.B.). Ist das mitgliedsgebundene Mandantengeschäft aktiv aka bekommt der Mandant von DATEV selbst eine Rechnung über alle FiBu Services? Wenn ja, werden durch das Umspeichern diese Kosten auf die Kanzlei umgelegt, die dann an den Mandanten wieder weiterberechnen muss. EOcomfort soll das 1:1 können (ist aber nicht einfach einzurichten). Andernfalls ggf. eine monatlich gleichbleibende Pauschale vereinbaren, damit nicht monatlich manuell die ggf. unterschiedlichen Beträge von Hand weiterberechnet werden müssen. 

 

Alternativ kann man die neue Personalakte der DATEV nutzen, die das Problem adressiert und flexibel ist. Bank online der DATEV kann im Falle von LODAS dann allerdings dennoch nicht genutzt werden, wenn man die Löhne aus Eurer Kanzlei via Bank online überweisen will. Will man den Zahlungsverkehr des Mandanten nutzen, muss auch der Ordnungsbegriff harmonisch sein, damit man als Kanzlei den Auftrag im RZ der DATEV speichern kann, wo man ihn als Mandant abruft und an die Bank schickt. 

 

Das könnte man lösen, indem man eine Exportdatei manuell an den Mandanten schickt, die er im Zahlungsverkehr on-premises einspielt. Das lösen wir bei einem Mandat so, dass er sich aus Bank online den Vorschlag aus der Kanzlei als XML selbst herunterlädt und selbst importiert. Dann kann die E-Mail oder Mandantenportale als Übermittlungsweg entfallen. Dazu gibt es seitens DUO die E-Mail Benachrichtigung: neue Auswertungen im Lohn stehen bereit = in Bank online kannst Du die XML exportieren. Auch dann braucht es keine extra E-Mail oder Benachrichtigung aus der Kanzlei an den Mandaten: Löhne sind fertig. Passiert mit LODAS automatisch. 

 

Mit LuG soll es sich anders verhalten. Erfahrungswerte liegen mir da keine vor.

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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MariaLQ
Beginner
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Nachricht 3 von 4
271 Mal angesehen

Danke für die schnelle und ausführliche Antwort 🙂 

Patrick2
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 4
162 Mal angesehen

Hallo Zusammen,

 

das ist ein generelles Problem. Wir ändern in solchen Fällen die Ordnungsbegriffe in LODAS ab DATEV LODAS: Ordnungsbegriff (Beraternummer und / oder Mandantennummer) ändern - DATEV Hilfe-Center.

Dadurch bekommt man auch die Auswertungen übertragen - etwas umständlich, funktioniert aber.

 

Wenn der Mandant die Buchhaltung selbst macht, empfiehlt die DATEV niemals das Beraternummerkennwort beim Mandanten einzutragen, sondern immer mit der Unterberaternummer zu arbeiten.

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letzte Antwort am 20.09.2024 09:23:41 von Patrick2
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