Hallo!
Unser Mandant wurde bis 02.2020 über GalaBau abgerechnet.
Ab 03.2020 werden mehr Bautätigkeiten ausgeführt und somit erfolgte hier die Umstellung auf das Baugewerbe.
Nun gibt es ein Gerichtsurteil, nachdem bereits ab 2017 Baugewerbe abgerechnet werden muss.
2017-2018 habe ich manuell korrigiert.
Und nun kommt das eigentliche Problem 2019!
Abgerechneten Urlaub habe ich zurück gerechnet (Stammlohnart 520) und möchte diesen gerne neu mit Lohnart 508 abrechnen.
Nun erscheint die folgende Fehlermeldung:
Datenübermittlung Baulohn: Bei dem Mitarbeiter wurde die Baulohn-Branchenzuordnung storniert bzw. geändert. Bereits übermittelte Daten aus zurückliegenden Abrechnung können nicht korrigiert werden. Bitte wenden Sie sich zur Korrektur an die Sozialkasse.
Die Soka kann mir leider auch nicht weiterhelfen.
Diese haben mir angeboten die Meldungen über eine Soka.-Bau-Account zu übermitteln.
Damit ist mir leider nicht geholfen, da ich ja den Urlaub nicht abrechnen kann und es auch zu keiner Erstattung kommen würde.
Ich habe unter Mandantendaten, Baulohn allgemeine Daten ab 01.2019 das Bauhauptgewerbe angelegt.
Sämtliche Mitarbeiter habe ich ab 01.2019 auf die Mitarbeitervariante 14 umgeschlüsselt und mit einer ZVK-Nr. versehen.
Die Rückrechnung mit Stammlohnart 520 erfolgt, jedoch keine neue Berechnung mit Stammlohnart 508.
Kann mir jemand weiterhelfen?
Hallo,
leider kann ich den Sachverhalt über die Community nicht beantworten, da die Eingaben geprüft werden müssen. Wenden Sie sich daher bitte über einen anderen Servicekanal an uns.